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27.09.2011
Lesen Sie die
Antworten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung des
Landes Berlin, verantwortlich für die Umsetzung der
Energieeinsparverordnung (EnEV):
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www.stadtentwicklung.berlin.de
1. Sind in Ihrem Bundesland
die Nachrüstpflichten gemäß EnEV 2009, § 10 im
Landesbaurecht – beispielsweise in einer
EnEV-Durchführungsverordnung – verankert?
Antwort für Berlin: Jeder betroffene
Eigentümer hat die Nachrüstverpflichtungen zu erfüllen.
Berlin hat eine EnEV-Durchführungsverordnung erlassen,
die die Anwendung der EnEV und die Einschaltung von
Sachverständigen regelt.
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EnEV-Durchführungsverordnung Berlin – EnEV-DV Bln
2. Wie kontrollieren Sie in
Ihrem Bundesland ob die Eigentümer den Nachrüstpflichten
nach EnEV 2009, § 10 auch tatsächlich nachkommen?
Antwort für Berlin: Zuständige
Ordnungsbehörden sind die Bauaufsichtsbehörden der
Bezirke. Eine aktive Kontrolle findet nicht statt, bei
Bekanntwerden von Verstößen gegen die EnEV wird die
Ordnungsbehörde tätig und kann auch Bußgelder verhängen.
3. Mit welchen Strafen
(Bußgeldern) können säumigen Eigentümer belangt werden,
wenn sie ihren Nachrüst-Pflichten nicht richtig und
nicht fristgerecht nachkommen?
Antwort für Berlin: In der
EnEV-Durchführungsverordnung Berlin ist die Höhe der
Bußgelder - wie in der EnEV 2009 - nicht festgelegt.
4. An wen können sich
betroffene Mieter und Nutzer wenden, wenn sie
feststellen, dass der Eigentümer seiner Nachrüstpflicht
nach EnEV 2009, § 10 nicht nachkommt?
Antwort für Berlin: An die zuständige
Ordnungsbehörde, die Bauaufsichtsbehörde im Bezirk.
5. Auf welchen Webseiten
finden Interessierte Informationen zu der Umsetzung der
EnEV-Nachrüstpflichten in Ihrem Bundesland und wen
können sie wegen Fragen kontaktieren?
Antwort für Berlin:
Aus den Antworten wird
deutlich, dass die Zuständigkeit für die Umsetzung der
EnEV in Berlin hauptsächlich bei den Bezirksämtern
liegt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die
Bauaufsichtsbehörden der Bezirke.
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Informationen im Internet: Gesetzes-Navigator
Quelle: Antworten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Berlin vom 20. Sept. 2011 per E-Mail erhalten.
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www.stadtentwicklung.berlin.de
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