Energieausweis und EnEV 2009

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Sanierungspflichten im Bestand

Berlin: Sanierungspflichten nach EnEV 2009 § 10 (nachrüsten bei Anlagen und Gebäuden) in der Praxis

Autorin: Melita Tuschinski, Herausgeberin www.EnEV-online.de

.
+ 27.09.2011
+ Lesen Sie die Antworten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung des Landes Berlin, verantwortlich für die Umsetzung der Energieeinsparverordnung (EnEV):
| www.stadtentwicklung.berlin.de

1. Sind in Ihrem Bundesland die Nachrüstpflichten gemäß EnEV 2009, § 10 im Landesbaurecht – beispielsweise in einer EnEV-Durchführungsverordnung – verankert?

Antwort für Berlin: Jeder betroffene Eigentümer hat die Nachrüstverpflichtungen zu erfüllen. Berlin hat eine EnEV-Durchführungsverordnung erlassen, die die Anwendung der EnEV und die Einschaltung von Sachverständigen regelt.
|
EnEV-Durchführungsverordnung Berlin – EnEV-DV Bln

2. Wie kontrollieren Sie in Ihrem Bundesland ob die Eigentümer den Nachrüstpflichten nach EnEV 2009, § 10 auch tatsächlich nachkommen?

Antwort für Berlin: Zuständige Ordnungsbehörden sind die Bauaufsichtsbehörden der Bezirke. Eine aktive Kontrolle findet nicht statt, bei Bekanntwerden von Verstößen gegen die EnEV wird die Ordnungsbehörde tätig und kann auch Bußgelder verhängen.

3. Mit welchen Strafen (Bußgeldern) können säumigen Eigentümer belangt werden, wenn sie ihren Nachrüst-Pflichten nicht richtig und nicht fristgerecht nachkommen?

Antwort für Berlin: In der EnEV-Durchführungsverordnung Berlin ist die Höhe der Bußgelder - wie in der EnEV 2009 - nicht festgelegt.

4. An wen können sich betroffene Mieter und Nutzer wenden, wenn sie feststellen, dass der Eigentümer seiner Nachrüstpflicht nach EnEV 2009, § 10 nicht nachkommt?

Antwort für Berlin: An die zuständige Ordnungsbehörde, die Bauaufsichtsbehörde im Bezirk.

5. Auf welchen Webseiten finden Interessierte Informationen zu der Umsetzung der EnEV-Nachrüstpflichten in Ihrem Bundesland und wen können sie wegen Fragen kontaktieren?

Antwort für Berlin: Aus den Antworten wird deutlich, dass die Zuständigkeit für die Umsetzung der EnEV in Berlin hauptsächlich bei den Bezirksämtern liegt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Bauaufsichtsbehörden der Bezirke.
|
Informationen im Internet: Gesetzes-Navigator

Quelle: Antworten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin vom 20. Sept. 2011 per E-Mail erhalten.
|
www.stadtentwicklung.berlin.de


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