Sie sind ein qualifizierter,
erfahrener
Fachmann und führen die energetische Inspektion einer
eingebauten Klimaanlage im Gebäude durch. Sie inspizieren
diese Anlage im Auftrag des jeweiligen Betreibers der
Anlage.
Achtung: Wenn Sie
vorsätzlich oder leichtfertig die energetische
Inspektion von eingebauten Klimaanlagen durchführen,
obwohl Sie nicht über die von der EnEV 2009 geforderte
berufliche Qualifikation und Erfahrung verfügen, handeln
Sie ordnungswidrig im Sinne des
Energieeinsparungsgesetzes (EnEG 2009). Die Geldbuße kann in diesem Fall
bis zu 50.000 Euro
betragen.
Verantwortlich im
Sinne der EnEV ist der beauftragte Fachmann, der die
energetische Inspektion der eingebauten Klimaanlage
durchführt.
Siehe dazu: |
EnEV 2009 § 27 (Ordnungswidrigkeiten) Absatz 1, Nr.
5
| EnEG 2009 § 8 (Bußgeldvorschriften) Absatz 1 Nr. 1.
|
EnEV 2009 §
12 (Energetische Inspektion Klimaanlagen)
5
|
EnEV 2009 § 26 (Verantwortliche) Absatz 1 und 2

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