Sie sind entweder der Bauherr eines
Neubaus, der Eigentümer eines bestehenden Gebäudes oder ein
beauftragter Fachmann.
Sie dämmen die Leitungen für die Wärmeverteilung und das
Warmwasser oder die Armaturen im Gebäude wie gefordert,
damit sie keine Wärme verlieren.
Achtung: Wenn Sie
die Wärmeabgabe von Wärmeverteilungsleitungen,
Warmwasserleitungen oder Armaturen vorsätzlich oder
leichtfertig nicht gemäß den Anforderungen der EnEV 2009
begrenzen, handeln Sie ordnungswidrig im Sinne des
Energieeinsparungs-Gesetzes (EnEG 2009). Die Geldbuße kann in diesem Fall
bis zu 50.000 Euro
betragen.
Verantwortlich im
Sinne der EnEV ist der Bauherr oder der Eigentümer des
Gebäudes sowie diejenigen
Fachleute (Personen), die in seinem Auftrag tätig sind. Letztere
verantworten im Rahmen ihres jeweiligen Wirkungskreises.
Siehe dazu: |
EnEV 2009 § 27 (Ordnungswidrigkeiten) Absatz 1, Nr.
8
| EnEG 2009 § 8 (Bußgeldvorschriften) Absatz 1 Nr. 1.
|
EnEV 2009 §
14 (Rohre und Warmwasseranlagen) Absatz 5
|
EnEV 2009 § 26 (Verantwortliche) Absatz 1 und 2

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