Nach wie vor werfen Fachleute, Bauherrn und Eigentümer der
Energieeinsparverordnung (EnEV) vor, dass sie in der Praxis nicht eingehalten und überprüft
wird. Seitdem die
KfW - Förderdatenbank allerdings die EnEV-Nachweise
(Energieausweise) von geförderten Bauvorhaben überprüft und
die Fördergelder ggf. auch zurückverlangt - wenn der
Nachweis mit der gebauten Realität nicht übereinstimmt - hat
sich der Stellenwert der EnEV-Nachweise verbessert. Was
ändert sich in der Praxis der EnEV mit der neuen Fassung?
Verschaffen Sie sich einen Überblick mit unserer folgenden
Kurzinformation:

Was manche Bundesländer bereits
umgesetzt haben, gilt nun durch die EnEV 2009
bundesweit: Der Bezirkschornsteinfegermeister hilft die Nachrüstpflichten in Bestandsgebäuden zu orten.
Er mahnt sie an und überprüft, ob sie den EnEV - 2009 - Anforderungen
entsprechen. Dieser
Neuerung - auch in der Presse vielfach debattiert - widmet die EnEV 2009 einen neuen
Paragraphen 26 b (Aufgaben des
Bezirksschornsteinfegermeisters).
Bei der
Feuerstättenschau sieht der
Bezirksschornsteinfegermeister sich gemäß EnEV 2009 die Heizkessel im
Bestand an sowie die Dämmung der Rohrleitungen. Wenn der Eigentümer eine neue Heizungsanlage installiert,
überprüft der Bezirkschornsteinfegermeister auch ob dieser
auch alle entsprechenden Anforderungen an die Verteilungs - Einrichtungen und
Warmwasseranlagen erfüllt hat.
EnEV 2009, § 26b Aufgaben Schornsteinfegermeister

Die Bundesländer sind für die Umsetzung der EnEV
verantwortlich. Gemäß der EnEV 2009 sollen sie künftig auch die besser
überprüfen können, ob und wie die betroffenen Eigentümer
von Bestandsgebäuden ihren Pflichten gemäß der
Energieeinsparverordnung nachkommen.
Als Nachweis gelten neuerdings auch die Erklärungen derjenigen Unternehmen, die
eine Sanierung im Sinne der EnEV an einem
Bestandsgebäude durchführen, oder die oberste
Geschossdecke bzw. das Dach nachträglich wie gefordert dämmen oder die
Heizungen, Warmwasser - oder Klimaanlagen installieren. Der Eigentümer muss
diese Unternehmererklärung allerdings fünf Jahre aufbewahren und sie
der Landesbehörde auf Verlagen vorlegen.
EnEV 2009, § 26a Private Nachweise
Bußgeld-Kompass: Wie viel Geldstrafe droht?

Wer als Eigentümer oder Fachmann die EnEV 2009 nicht berücksichtigt,
dem droht ein
erheblich erweiterter Bußgeld - Katalog: Wer vorsätzlich
oder leichtfertig ein neues Wohn - oder Nichtwohngebäude
erbaut und dabei die Anforderungen der EnEV
2009 nicht entsprechend
erfüllt, der handelt ordnungswidrig und es drohen ihm
Bußgelder. Auch wer eine Sanierung im Bestand durchführt und
dabei die energetischen Ansprüche der EnEV nicht
erfüllt, handelt ordnungswidrig im Sinne der EnEV 2009.
Die verschärfte EnEV sieht
seit Oktober 2009 es nun auch als
Ordnungswidrigkeit an, wenn die bereitgestellten Daten
für den Energieausweis im Bestand nicht korrekt sind,
oder wenn der Aussteller die Berechnungen für den
Energieausweis aufgrund von unkorrekten Daten
durchgeführt. Nicht zuletzt droht die EnEV 2009 auch
Firmen, die unkorrekte Unternehmererklärungen
ausstellen, nun mit
Bußgeldern.
EnEV
2009, § 27
Ordnungswidrigkeiten
Bußgeld-Kompass: Wie viel Geldstrafe droht?

EnEV 2009 - Änderungen zur EnEV
2007
Welche
EnEV-Fassung gilt für Bauvorhaben?
Was ändert sich
für Neubau - Vorhaben?
Was ändert
sich für Eigentümer im Baubestand?
Was ändert sich im Vollzug der EnEV 2009?
Fazit für
Fachleute: EnEV 2009 in der Praxis
Über die Autorin Melita
Tuschinski
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