Energieausweis und EnEV 2009

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Kurz-Info: Energieausweis und EnEV 2009

EnEV 2009 – was ändert sich im Vollzug?

Kurze Erklärungen mit Links auf die EnEV-2009-Texte und Praxis-Hilfen.
Autorin: Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart

Seit 1999 Herausgeberin des Fachportals www.EnEV-online.de


Nach wie vor werfen Fachleute, Bauherrn und Eigentümer der Energieeinsparverordnung (EnEV) vor, dass sie in der Praxis nicht eingehalten und überprüft wird. Seitdem die KfW - Förderdatenbank allerdings die EnEV-Nachweise (Energieausweise) von geförderten Bauvorhaben überprüft und die Fördergelder ggf. auch zurückverlangt - wenn der Nachweis mit der gebauten Realität nicht übereinstimmt - hat sich der Stellenwert der EnEV-Nachweise verbessert. Was ändert sich in der Praxis der EnEV mit der neuen Fassung? Verschaffen Sie sich einen Überblick mit unserer folgenden Kurzinformation:

1. Bezirksschornsteinfegermeister überprüft
2. Private Nachweise / Erklärungen ausstellen
3. Geldstrafen: Mehr Bußgeld droht

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+ EnEV 2009: Bezirksschornsteinfegermeister überprüft

Was manche Bundesländer bereits umgesetzt haben, gilt nun durch die EnEV 2009 bundesweit: Der Bezirkschornsteinfegermeister hilft die Nachrüstpflichten in Bestandsgebäuden zu orten. Er mahnt sie an und überprüft, ob sie den EnEV - 2009 - Anforderungen entsprechen. Dieser Neuerung - auch in der Presse vielfach debattiert - widmet die EnEV 2009 einen neuen Paragraphen 26 b (Aufgaben des Bezirksschornsteinfegermeisters).

Bei der Feuerstättenschau sieht der Bezirksschornsteinfegermeister sich gemäß EnEV 2009 die Heizkessel im Bestand an sowie die Dämmung der Rohrleitungen. Wenn der Eigentümer eine neue Heizungsanlage installiert, überprüft der Bezirkschornsteinfegermeister auch ob dieser auch alle entsprechenden Anforderungen an die Verteilungs - Einrichtungen und Warmwasseranlagen erfüllt hat.
-> EnEV 2009, § 26b Aufgaben Schornsteinfegermeister

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+ EnEV 2009: Private Nachweise ausstellen

Die Bundesländer sind für die Umsetzung der EnEV verantwortlich. Gemäß der EnEV 2009 sollen sie künftig auch die besser überprüfen können, ob und wie die betroffenen Eigentümer von Bestandsgebäuden ihren Pflichten gemäß der Energieeinsparverordnung nachkommen.

Als Nachweis gelten neuerdings auch die Erklärungen derjenigen Unternehmen, die eine Sanierung im Sinne der EnEV an einem Bestandsgebäude durchführen, oder die oberste Geschossdecke bzw. das Dach nachträglich wie gefordert dämmen oder die Heizungen, Warmwasser - oder Klimaanlagen installieren. Der Eigentümer muss diese Unternehmererklärung allerdings fünf Jahre aufbewahren und sie der Landesbehörde auf Verlagen vorlegen.
-> EnEV 2009, § 26a Private Nachweise
-> Bußgeld-Kompass: Wie viel Geldstrafe droht?

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+ EnEV 2009: Mehr Bußgeld droht

Wer als Eigentümer oder Fachmann die EnEV 2009 nicht berücksichtigt, dem droht ein erheblich erweiterter Bußgeld - Katalog: Wer vorsätzlich oder leichtfertig ein neues Wohn - oder Nichtwohngebäude erbaut und dabei die Anforderungen der EnEV 2009 nicht entsprechend erfüllt, der handelt ordnungswidrig und es drohen ihm Bußgelder. Auch wer eine Sanierung im Bestand durchführt und dabei die energetischen Ansprüche der EnEV nicht erfüllt, handelt ordnungswidrig im Sinne der EnEV 2009.

Die verschärfte EnEV sieht seit Oktober 2009 es nun auch als Ordnungswidrigkeit an, wenn die bereitgestellten Daten für den Energieausweis im Bestand nicht korrekt sind, oder wenn der Aussteller die Berechnungen für den Energieausweis aufgrund von unkorrekten Daten durchgeführt. Nicht zuletzt droht die EnEV 2009 auch Firmen, die unkorrekte Unternehmererklärungen ausstellen, nun mit Bußgeldern.
-> EnEV 2009, § 27 Ordnungswidrigkeiten
-> Bußgeld-Kompass: Wie viel Geldstrafe droht?

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EnEV 2009 - Änderungen zur EnEV 2007

-> Welche EnEV-Fassung gilt für Bauvorhaben?

-> Was ändert sich für Neubau - Vorhaben?

-> Was ändert sich für Eigentümer im Baubestand?

-> Was ändert sich im Vollzug der EnEV 2009?

-> Fazit für Fachleute: EnEV 2009 in der Praxis

-> Über die Autorin Melita Tuschinski

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