Energieausweis und EnEV 2007

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Kurz-Info: Energieausweis und EnEV 2007 EnEV 2009 oder noch EnEV 2007?
Welche Energieeinsparverordnung gilt für Bauvorhaben?
 
Die neue, verschärfte Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) gilt ab 1. Oktober 2009.
Die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) gilt bis einschl. 30. September 2009.
Welche Anforderungen für Bauvorhaben jeweils gelten zeigt die folgende Übersicht.

Bauvorhaben

Maßgeblicher Zeitpunkt

Welche Anforderungen gelten?

Bis 30. Sept. 2009

Ab 1. Oktober 2009

EnEV 2007

EnEV 2009

Genehmigungsbedürftig
  Bauantrag
einreichen
Bauantrag am 30. Sept. 2009 oder früher eingereicht Behörde hat am 1. Okt. 2009 über den Bauantrag bereits bestandskräftig entschieden.

EnEV 2007
-> Wohngebäude
-> Nichtwohngebäude

 
Behörde hat am 1. Okt. 2009 über den Bauantrag noch nicht bestandskräftig entschieden.

EnEV 2007
-> Wohngebäude
-> Nichtwohngebäude

EnEV 2009
auf Verlangen
des Bauherrn
-> Wohngebäude
-> Nichtwohngebäude
  Bauantrag am 1. Okt. 2009 oder später eingereicht  

EnEV 2009
-> Wohngebäude
-> Nichtwohngebäude

.
Bauanzeige
erstatten
Bauanzeige am 30. Sept. 2009 oder früher erstattet Behörde hat am 1. Okt. 2009 über die Bauanzeige bereits bestandskräftig entschieden.

EnEV 2007

 
Behörde hat am 1. Okt. 2009 über die Bauanzeige noch nicht bestandskräftig entschieden.

EnEV 2007

EnEV 2009
auf Verlangen
des Bauherrn
  Bauanzeige am 1. Okt. 2009 oder später erstattet  

EnEV 2009

Nicht genehmigungsbedürftig
  Bauvorhaben zur Kenntnis bringen Bauvorhaben der Gemeinde am 30. Sept. 2009 oder früher zur Kenntnis gebracht  

EnEV 2007

EnEV 2009
auf Verlangen
des Bauherrn
  Bauvorhaben der Gemeinde am 1. Okt. 2009 oder später zur Kenntnis gebracht  

EnEV 2009

.
Bauvorhaben genehmigungsfrei, anzeigefrei, verfahrensfrei Bauausführung am
30. Sept. 2009 oder früher begonnen
 

EnEV 2007

EnEV 2009
auf Verlangen
des Bauherrn
  Bauausführung am 1. Okt. 2009 oder später begonnen  

EnEV 2009


Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart