Frage: Wie ist bei Wohngebäuden der Umfang
der Bodenplatte P und die Bodenfläche AG zu ermitteln, wenn bei einem
teilbeheizten Keller die Wärmeübertragung über das Erdreich mittels
Temperatur - Korrekturfaktoren berechnet werden soll?
Antwort der Projektgruppe EnEV der Fachkommission "Bautechnik" der
Bauministerkonferenz vom 9. Dezember 2009, veröffentlicht am 17. Dezember 2009:
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Nach
§ 3 Absatz 2 i. V. m.
Anlage 1 Nr. 2.1.2 EnEV sind bei Wohngebäuden die
Berechnungen des Jahres - Heizwärmebedarfs nach DIN V
4108 - 6:2003 - 06 zu führen. Der Wärmeverlust über das Erdreich
kann danach über eine Methode über Temperatur - Korrekturfaktoren
ermittelt werden. Diese Faktoren sind abhängig vom
charakteristischen Fußbodenmaß B`, das vom Umfang der
Bodenplatte P und der Bodenfläche AG bestimmt wird.
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Für
die Ermittlung des Umfangs der Bodenplatte P und der Bodenfläche
AG ist allein der Teil der Bodenplatte heranzuziehen,
der den beheizten Keller nach unten
abschließt. Nur dieser Teil ist an der Bildung der
wärmeübertragenden Umfassungsfläche beteiligt. Nicht beheizte
Kellerbereiche bleiben unberücksichtigt.

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