Frage: Inwieweit sind geregelte
Außenwandluftdurchlässe, die in einen Fensterrahmen eingebaut werden, zur
Einstufung in eine Klasse der Fugendurchlässigkeit von außenliegenden Fenstern
mit heranzuziehen? Wie ist die Regelung der maßgeblichen Normen DIN EN 10261
und DIN EN 12207 hinsichtlich der Prüfung der Luftdurchlässigkeit sowie des
aufzubringenden Prüfdruckes zu interpretieren?
Antwort der Projektgruppe EnEV der Fachkommission "Bautechnik" der
Bauministerkonferenz vom 9. Dezember 2009, veröffentlicht am 17. Dezember 2009:
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Nach
§ 6 Absatz 1 Satz 2 EnEV muss die Fugendurchlässigkeit von außen
liegenden Fenstern, Fenstertüren und Dachflächenfenstern Anlage
4 Nr. 1 genügen. Danach ist bei Gebäuden bis zu zwei
Vollgeschossen die Klasse 2 der Fugendurchlässigkeit und bei
mehr als zwei Vollgeschossen die Klasse 3 der
Fugendurchlässigkeit nach DIN EN 12207 einzuhalten.
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Die
Fugendurchlässigkeit versteht sich als Durchlässigkeit der
Funktionsfuge zwischen Blend - und Flügelrahmen hinsichtlich des
Luftdurchgangs bei einem bestimmten Differenzdruck.
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Die
Einstufung in eine Klasse der Fugendurchlässigkeit nach der DIN
EN 12207 erfolgt auf der Grundlage von Messwerten nach der
Prüf - Norm DIN EN 1026. Alle nach dieser Norm gemessenen Werte
müssen unterhalb der für eine Klasse maßgeblichen Grenzkurve
liegen.
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Gemessene Werte der Fugendurchlässigkeit nach der DIN 18055
(a - Werte) dürfen übergangsweise für die Einstufung noch
verwendet werden. Bei Vorliegen von Prüfergebnissen nach DIN EN
1026 verlieren sie jedoch ihre Bedeutung.
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Geregelte Außenwandluftdurchlässe, die für die Planung einer
ordnungsgemäßen Lüftung eingesetzt werden und z. B. im
Fensterrahmen oder einem mit dem Rahmen verbundenen Bauteil
untergebracht sind, sind nicht der Funktionsfuge zuzuordnen.
Dementsprechend sind sie in die Prüfung der Fugendurchlässigkeit
nicht mit einzubeziehen und bei der Einstufung der Klassen der
Fugendurchlässigkeit nach
DIN EN 12207 nicht zu berücksichtigen. Während der Prüfung sind
sie nach DIN EN 1026 deshalb im Allgemeinen abzukleben.
1 Fenster und Türen;
Luftdurchlässigkeit; Prüfverfahren – dt. Fassung EN 1026:2000

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