Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Energieverbrauchsausweis für Bürogebäude ausstellen

Ist es zulässig die Angaben für die Allgemeinverbräuche für elektrischen Strom des Gebäudes auf die vermieteten Büroflächen aufzuschlüsseln?

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Kurzinfo:
Ein Diplom - Bauingenieur ist auch als Energieberater tätig. Für ein großes, bestehendes Bürogebäude - mit einer Nutzfläche von ca. 5.000 Quadratmetern (m²) - hat er einen Auftrag in Aussicht: Er könnte einen Energieausweis auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellen. Aufgrund der zahlreichen Mieterwechsel kennt der potenzielle Auftraggeber jedoch nicht den Strombedarf für die einzelnen fünf Gewerbeeinheiten, d.h. für deren jeweilige Beleuchtung und Warmwasserbereitung. Diese einzelnen Flächen stellen jedoch insgesamt den größten Anteil der gesamten Nutzfläche dar. Ist es zulässig den Stromverbrauch der Allgemeinflächen auf die Gesamt - Nutzfläche hochzurechnen? Kann der Diplomingenieur angesichts der vorliegenden Daten einen Verbrauchs-Energieausweis für das Bürogebäude ausstellen?

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Auftrag: Ein Diplom - Bauingenieur ist auch als Energieberater tätig.
Für ein großes, bestehendes Bürogebäude - mit einer Nutzfläche von ca. 5.000 Quadratmetern (m²) - hat er einen Auftrag in Aussicht: Er soll einen Energieausweis auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellen. Der potenzielle Auftraggeber wartet zurzeit auf das Angebot unseres Fragestellers.

Praxis: Die Energieeinsparverordnung EnEV 2009 fordert in solchen Fällen, dass der Energieausweis - Aussteller mindestens auf die Verbrauchsdaten aus den Abrechnungen eines zusammenhängenden Zeitraums von 36 Monaten zurückgreift, einschließlich der jüngsten vorliegenden Abrechnungsperiode. In diesem vorliegenden Praxisfall könnte der potenzielle Auftraggeber für das gesamte Gebäude die Daten für die Heizungsverbräuche (Fernwärme) für die geforderten Zeiträume zur Verfügung stellen. Darüber hinaus verfügt er auch über Daten zu dem Gesamtstromverbrauch für die Kühlung und die Lüftung für das Bürogebäude. Auch hat er die Stromverbräuche für die Allgemeinflächen vorliegen.

Probleme: Aufgrund der zahlreichen Mieterwechsel kennt der potenzielle Auftraggeber jedoch nicht den Stromverbrauch der einzelnen fünf vermieteten Gewerbeeinheiten, d.h. für deren jeweilige Beleuchtung und Warmwasserbereitung. Diese Flächen stellen jedoch insgesamt den größten Anteil der 5.000 m² Nutzfläche des Bürogebäudes dar.

Fragen: Ist es zulässig, dass unser Fragesteller den Stromverbrauch der Allgemeinflächen auf die Gesamt - Nutzfläche hochrechnet? Kann der Diplomingenieur bei den vorliegenden Daten grundsätzlich einen Verbrauchs-Energieausweis für das Bürogebäude ausstellen?

Antwort: 27.01.2010 - -   wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart