Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Schulneubau - Nachweis nach EnEV 2009 und nach Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG führen

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Kurzinfo:
Ein Bauingenieur hat den Auftrag erhalten für ein neu geplantes Schulgebäude den Nachweis gemäß EnEV 2009 und des Erneuerbaren - Energien - Wärmegesetzes (EEWärmeG) zu führen. Der Neubau soll unter Einsatz Gasbrennwerttechnik geheizt werden. Die Qualität der Außenbauteile entspricht dem EnEV - Standard und auch der Nachweis der Primärenergie unter Berücksichtigung der Anlagentechnik entspricht den Forderungen der EnEV 2009. Lediglich die Vorgaben des EEWärmeG werden sowohl durch fehlende Nutzung regenerativen Energien wie auch durch die Ersatzmaßnahme - 15 Prozent (%) energieeffizienter als der EnEV - Standard - nicht erfüllt. Der Einsatz regenerativer Energien (Solarenergie, Biogas, usw.) ist in diesem Fall unwirtschaftlich bzw. nicht möglich. Um die Anforderungen des EEWärmeG zu erfüllen wird über den Einsatz von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (WRG) in Einzelzonen sowie einer zusätzlichen Luft - Wärme - Pumpe zum Brennwertkessel nachgedacht. Der Bauingenieur fragt uns wie das Wärmegesetz den Heizwärmebedarf definiert. Wie kann er in diesem den geforderten 50 - prozentigen Anteil aus Luftwärmepumpe und Wärmerückgewinnung nachweisen?

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Auftrag: Ein Bauingenieur hat den Auftrag erhalten für ein neu geplantes Schulgebäude den Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) und des Erneuerbaren - Energien - Wärmegesetzes (EEWärmeG) zu führen.

Praxis: Es handelt sich um ein zu errichtendes Nichtwohngebäude. Geplant ist der Neubau eines Schulgebäudes mit Einsatz von Gasbrennwerttechnik. Die Qualität der Außenbauteile entspricht dem
EnEV - Standard und auch der Nachweis der Primärenergie unter Berücksichtigung der Anlagentechnik entspricht den Forderungen der EnEV 2009. Lediglich die Vorgaben des EEWärmeG werden sowohl durch fehlende Nutzung regenerativen Energien wie auch durch die Ersatzmaßnahme (15 % energieeffizienter als der EnEV - Standard) nicht erfüllt.

Probleme: Der Einsatz regenerativer Energien (Solarenergie, Biogas, usw.) ist in diesem Fall unwirtschaftlich bzw. nicht möglich. Zur Erfüllung der Anforderungen des EEWärmeG wird über den Einsatz von Lüftungsanlagen mit WRG in Einzelzonen sowie einer zusätzlichen Luft - Wärme - Pumpe zum Brennwertkessel nachgedacht. Laut Wärmegesetz müssen 50 % des Wärmeenergiebedarfs durch
Umweltwärme gedeckt sein.

Fragen: Wie ist der Heizwärmebedarf im Sinne des Wärmegesetzes definiert (nach EnEV, Heizlastermittlung)? Wie kann der 50 - prozentige Anteil aus Luftwärmepumpe und Wärmerückgewinnung nachgewiesen werden?

Antwort: 01.03.2010 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart