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Kurzinfo:
Ein Diplomingenieur ist auch als Energieberater tätig. Für einen
potenziellen Kunden soll er ein Angebot abgeben für die Planung und
Nachweisführung einer Bausanierung. Es handelt sich um ein Mehrfamilienwohnhaus
im Bestand. Der Eigentümer muss die gesamte Nordfassade sanieren, da sie sehr
stark beschädigt ist. Ihre Fläche umfasst 100 Quadratmeter (m²) und die
Gesamtfläche aller Außenwände des Wohnhauses beträgt 400 m². Im Zuge der
Sanierung wird der Außenputz abgeschlagen und die Nordfassade gemäß den
Anforderungen der Energieeinsparverordnung EnEV 2009 mit neuer Dämmung versehen.
Der Fachmann fragt uns ob sich die Anforderungen der EnEV 2009 bei Änderungen im
Bestand auch in diesem Praxisfall greifen.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, EnEV 2009, Energieeinsparverordnung, Wohngebäude, Wohnungsbau,
Mehrfamilienwohnhaus, Mehrfamilien - Wohnhaus, Haus, Wohnhaus, Eigentümer,
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Außenhülle, Außenbauteile, Außenbauteil, Außenwand, Gebäude, wärmeabgebende,
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Nordwand, Gesamtfläche, Wirtschaftlichkeit, Anforderung, Anforderungen,
Wärmeschutz, dämmen, Dämmung, U - Wert, Höchstwert, Höchstwerte, EnEV Anlage 3,
EnEV § 9
Auftrag: Ein
Diplomingenieur ist auch als Energieberater ausgebildet und tätig. Ein
potenzieller Kunde bittet ihn ein Angebot abzugeben für die Planung und
Nachweisführung der Sanierung der gesamten Nordfassade einen
Mehrfamilienwohnhauses im Bestand. Die Sanierung soll die Anforderungen der
geltenden EnEV 2009 berücksichtigen.
Praxis: Es handelt
sich um ein Mehrfamilien - Wohnhaus im Bestand. Der Eigentümer, bzw. der
potenzielle Kunde unseres Fragestellers, muss die 100 m² große Nordfassade
komplett sanieren, da der Altputz sehr stark beschädigt ist. Im Zuge der
Sanierung wird der Außenputz abgeschlagen und die Außenwand gemäß den
Anforderungen der EnEV 2009 mit neuer Wärmedämmung versehen. Die Gesamtfläche
aller Außenwände des Mehrfamilienwohnhauses – der Fassaden gegen Nord, Ost, Süd,
West - beträgt 400 m².
Probleme: Unser
Fragesteller hat sich den entsprechenden Anforderungen der EnEV 2009 im Bestand
angesehen. Dabei fiel ihm auf, dass im § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von
Gebäuden) der Absatz 3 besagt: "Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf Änderungen von
Außenbauteilen, wenn die Fläche der geänderten Bauteile nicht mehr als 10 vom
Hundert der gesamten jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes betrifft."
Fragen: Bezieht sich
die EnEV 2009 im § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden), Absatz 3
mit den 10 Prozent auf die Gesamtfläche aller Außenwände oder nur auf die zu
sanierende Außenwand, d.h. in unserem Praxisfall auf die Nordfassade?
Antwort:
10.03.2010 - - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Nordfassade von bestehendem Mehrfamilienwohnhaus nach EnEV 2009
sanieren und EnEV-Nachweise führen
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