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Kurzinfo:
Ein Diplomingenieur und Energieberater ist auch als Sachverständiger für
Bescheinigungen für Anträge zur Förderung durch die KfW - Förderbank tätig.
Zurzeit berät er zwei Kunden: Ein Auftraggeber strebt ein KfW - 115 - Effizienzhaus
an. Ein zweiter Auftraggeber, strebt ein KfW - 85 - oder KfW - 100 - Effizienzhaus im
Bestand an. Als problematisch erweist sich in beiden Fällen die Frage nach der
Lüftung: Unser Fachmann ist davon überzeugt, dass der Einsatz von
Lüftungsanlagen - insbesondere mit Wärmerückgewinnung – in allen drei Fällen
sehr sinnvoll wäre. Seine Kunden wollen jedoch nicht unbedingt zusätzlich zur
Fensterlüftung auch eine Lüftungstechnik installieren. Der Fachmann wendet sich
an uns mit der Frage, wie er den Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV
2009) für die Förderanträge erbringen kann, damit in diesen Sanierungsfällen
eine oder gegebenenfalls keine Lüftungsanlage eingesetzt wird.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
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Auftrag: Ein
Diplomingenieur und Energieberater ist auch als Sachverständiger für
Bescheinigungen für Anträgen zur Förderung durch die KfW (ehemals: Kreditanstalt
für Wiederaufbau, heute: KfW Privatkundenbank und KfW Kommunalbank
www.kfw-foerderbank.de) tätig. Zurzeit berät er zwei Kunden im Rahmen von
Gebäudesanierungen im Wohnbestand. Beide Kunden streben eine finanzielle
Förderung durch die KfW an: KfW - 115 - Effizienzhaus sowie KfW - 85 - oder
KfW - 100 - Effizienzhaus im Bestand.
Praxis: Es handelt
sich in diesen Fall um die Sanierung von Wohngebäuden im Bestand. Beide Kunden
wollen eine finanzielle Förderung durch die KfW - Förderbank beantragen. Ein
Auftraggeber strebt ein KfW - 115 - Effizienzhaus an. Ein zweiter Auftraggeber,
strebt ein KfW - 85 - oder KfW - 100 - Effizienzhaus im Bestand an.
Probleme: Als
problematisch erweist sich in beiden Fällen die Frage nach der Lüftung: Unser
Fachmann ist davon überzeugt, dass der Einsatz von Lüftungsanlagen -
insbesondere mit Wärmerückgewinnung – in allen drei Fällen sinnvoll wäre. Seine
Kunden wollen jedoch nicht zusätzlich zur Fensterlüftung auch eine
Lüftungstechnik installieren.
Die KfW - Förderbank fordert nach Meinung unseres Fragestellers nicht zwingend den
Einsatz einer Lüftungsanlage, wenn eine Sanierungs-Förderung gewährt wird.
Ob jedoch die geltende Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) diese Maßnahmen in
umfangreichen Sanierungsfällen fordert, ist unserem Fachmann nicht bekannt. Die
entsprechende fachfachliche Norm DIN 1946 (Raumlufttechnik), Teil 6
(Wohnungslüftung), Ausgabe Mai 2009, fordert aus der Sicht unseres Fragestellers
den Einsatz einer kontrollierten Lüftung, wenn die Infiltration kleiner ist als
die notwendige Feuchteschutzlüftung.
Fragen: Neben der EnEV
2009 sind auch baufachliche Normen zu beachten. Wie stehen diese zueinander in
Beziehung? Welche Lüftung fordert die EnEV 2009 bei Sanierungen im Wohnbestand?
Wie kann der Fachmann den Nachweis erbringen, dass in den vorliegenden Fällen
eine oder gegebenenfalls keine Lüftungsanlage eingesetzt werden muss?
Antwort: 04.04.2010 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Lüftungsanlage
bei KfW-Effizienzhaus im Bestand nach EnEV 2009 zu
modernisierendes Gebäude
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