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Kurzinfo:
Eine Architektin soll für ein neu geplantes Feuerwehrgerätehaus den
energiesparrechtlichen Nachweis führen und den Energieausweis nach der
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ausstellen. Das gesamte Gebäude besteht aus
einer Fahrzeughalle und dem anschließenden Bereich mit Aufenthaltsräumen,
Besprechungsraum und dem Kommandantenbüro. Die Fahrzeughalle wird unter 12 Grad
Celsius (°C) beheizt. Die übrigen Räume werden auf normale Innentemperaturen
beheizt. Wie sollte die Architektin den EnEV-Nachweis führen?
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, EnEV, Nichtwohngebäude,
Nichtwohnungsbau, Nichtwohnbau, Neubau, Feuerwehr, Feuerwehrgeräte,
Feuerwehrgerätehaus, Fahrzeug, Fahrzeuge, Fahrzeughalle, Aufenthaltsraum,
Aufenthaltsräume, Besprechung, Besprechungsraum, Kommandant, Büro,
Kommandantenbüro, Energieeinsparverordnung, Nachweis, energiesparrechtlich,
öffentlich - rechtlich, § 16, Ausstellung, Verwendung, Energieausweise, Innenraum,
Innenraumtemperatur, 12 Grad Celsius, unter 12°C beheizt
Auftrag: Eine
Architektin soll für ein neu geplantes Feuerwehrgerätehaus den
energiesparrechtlichen Nachweis führen: Sie soll den Bedarfs-Energieausweis
gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009), § 16 (Ausstellung und Verwendung von
Energieausweisen), Absatz 1 ausstellen.
Praxis: Das gesamte
Gebäude besteht aus einer Fahrzeughalle und dem anschließenden Bereich mit
Aufenthaltsräumen, Besprechungsraum und dem Kommandantenbüro.
Probleme: Die
Fahrzeughalle wird unter 12 Grad Celsius (°C) beheizt.
Die übrigen Räume werden auf normale Innentemperaturen beheizt.
Fragen: Wie muss die
Architektin den Energieausweis erstellen?
Sollte sie in diesem Fall den energiesparrechtlichen Nachweis nur über den
Aufenthaltsbereich des Feuerwehrgerätehauses führen?
Antwort:
05.05.2010
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Energieausweis
für neues Feuerwehrgerätehaus
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