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Kurzinfo:
Eine Diplom - Bauingenieurin soll den energiesparrechtlichen Nachweis -
Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) § 16 (Ausstellung und
Verwendung von Energieausweisen) Absatz 1 - für ein neues Bauvorhaben
ausstellen.
Es handelt sich um den Neubau dreier unterschiedlich großer Mehrfamilienhäuser
(MFH), die durch eine Tiefgarage miteinander verbunden sind und zeitgleich
erstellt werden. Die Beheizung erfolgt über Fernwärme oder über eine gemeinsame
Heizung, die endgültige Entscheidung ist noch nicht gefallen, das Bauvorhaben
wird noch geplant. Zwei Gebäude sind durch Balkone miteinander verbunden. Die
Bauingenieurin wendet sich an uns mit folgenden Fragen: Wie viele Nachweise
müssen erstellt werden in diesem Praxisfall: ein gemeinsamer Energieausweis für
alle Gebäude oder muss für jedes Gebäude ein gesonderter Energieausweis
ausgestellt werden?
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, § 16, Absatz 1, Energieausweis,
EnEV-Nachweis, energiesparrechtlich, öffentlich - rechtlich, Nachweis, erstellen,
ausstellen, Neubau, zu, errichtendes, Wohnhaus, Wohnhäuser,
Mehrfamilienwohnhaus, Mehrfamilienwohnhäuser, MFH, Wohngebäude, Wohnbau,
Wohnungsbau, Garage, Tiefgarage, gemeinsam, Heizung, Heizungsanlage, Fernwärme,
Gebäude, Auslegung, Auslegungen, DIBt, Deutsches, Institut, Bautechnik
Auftrag: Eine
Diplom - Bauingenieurin stellt einen Energieausweis gemäß geltender
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) als öffentlich - rechtlicher EnEV-Nachweis
für einen neu zu bauenden Wohnkomplex aus, der aus drei Mehrfamilienhäusern
besteht.
Praxis: Es handelt
sich um den Neubau dreier unterschiedlich großer Mehrfamilienhäuser.
Probleme: Die
Mehrfamilienhäuser sind durch eine Tiefgarage miteinander verbunden und
sollen zeitgleich erstellt werden. Die Beheizung ist noch nicht endgültig
festgelegt. Sie erfolgt entweder über Fernwärme oder über eine gemeinsame
Heizung. Zwei der Gebäude sind durch Balkone miteinander verbunden.
Fragen: Wie viele
Nachweise müssen erstellt werden in diesem Praxisfall: ein gemeinsamer
Energieausweis für alle Gebäude oder muss für jedes Gebäude ein gesonderter
Energieausweis ausgestellt werden?
Antwort:
11.06.2010
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Energieausweis
für neuen Wohnkomplex aus drei Mehrfamilienhäusern verbunden mit
einer Tiefgarage
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