Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Wohnungsbau, Wohngebäude, Wohnbau,
Wohnhaus, Altbau, Bestand, Baubestand, Wohnbestand, Sanierung, sanieren, Dach,
Dächer, Flachdach, Flachdächer, undicht, abdichten, Abdichtung, EnEV, Anlage 3,
U-Wert, maximal. Mindestwärmeschutz
Auftrag: Eine
Diplom-Bauingenieurin plant die Sanierung des Flachdaches eines Wohngebäudes,
welches im Jahr 2005 gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2004) geplant und
erbaut wurde und führt die geforderten Nachweise durch.
Praxis +
Probleme: Es handelt sich um ein Wohngebäude, welches
im Jahr 2005 gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2004) geplant und erbaut
wurde. Es haben sich inzwischen mit dem Flachdach bauphysikalische Problemen
ergeben: Es kam zu Tauwasserbildung und Ablauf in Wohnung infolge undichter
Luftdichtheitsschicht. In der Planung war eine belüftete Dachkonstruktion
vorgesehen. Nach einer ersten Sanierung wurde diese jedoch beim Umbau in eine
nicht belüftete Dachkonstruktion umgewandelt, die jedoch mangelhaft ausgeführt
wurde. Es kam demzufolge erneut wieder zu Tauwasserbildung. Nun ist neue
Sanierung erforderlich: Der Einbau einer Luftdichtheitsschicht ist vorgesehen.
Gemäß einer Sanierungsvariante soll die raumseitig vorhandene Unterhangdecke als
Luftdichtheitsschicht umfunktioniert werden.
Die Bauingenieurin überlegt: Wenn die raumseitig
vorhandene Unterhangdecke zur Luftdichtheitsschicht umgebaut wird, greift dann
die EnEV 2009, § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden) in Verbindung
mit der Anlage 3 (Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen), Nr. 4
(Dächer), Unterpunkt 4.2c (bei Flachdächern innenseitige Bekleidungen oder
Verschalungen aufbringen oder erneuern), so dass die Anforderungen der Anlage 3,
Tabelle 1 (Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten bei erstmaligem Einbau,
Ersatz und Erneuerung von Bauteilen), Zeile 4b (Flachdächer) eingehalten werden
müssen?
Fragen: Wenn die
raumseitig vorhandene Unterhangdecke zur Luftdichtheitsschicht umgebaut wird,
greifen die Anforderungen der EnEV 2009 und die vorgegebenen maximalen U-Werte
für die sanierte Dachkonstruktion? Muss nach der EnEV 2009 auch der sommerliche
Wärmeschutz für das Flachdach nachgewiesen werden?
Antwort:
13.07.2010 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Nachweis
sommerlicher Wärmeschutz bei Änderung des Flachdachs eines
Wohngebäudes wegen Baumängeln
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