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Kurzinfo:
Ein Diplomingenieur der Fachrichtung Haustechnik plant zusammen mit einem
Architekten ein neues, beheiztes Freibad und berät ihn auch bei der
energetischen Bilanzierung und der Ausstellung der geforderten Nachweise gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009). Es handelt sich um ein neu geplantes,
beheiztes Freibad, welches jährlich nur in dem Zeitraum zwischen dem 1. Mai bis
1. Oktober genutzt wird. Der Ingenieur wendet sich an uns mit einer Frage die
sich auf das Umkleidegebäude des Freibades bezieht. Bei der energetischen
Bilanzierung des neu zu errichtenden Nichtwohngebäudes hat es sich gezeigt, dass
in der Vornorm DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden), Teil 10
(Nutzungsrandbedingungen und Klimadaten) kein Nutzungsprofil zu finden ist, das
dem Umkleidegebäude entspricht. Wie muss der Fachmann in diesem Fall die
Nutzungsrandbedingungen für das Umkleidegebäude des neuen, beheizten Freibades
ansetzen bei der energetischen Bilanzierung?
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Neubau, neu, Nichtwohngebäude,
Nichtwohnbau, Nichtwohnungsbau, Freibad, Bad, Umkleide, Umkleidegebäude,
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Gebäude, Teil, 10, Nutzungsrandbedingungen, Klimadaten, Nutzung, Bedingungen,
Nutzungsrandbedingungen, Teil 100
Auftrag: Ein
Diplomingenieur der Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung (TGA) plant
zusammen mit einem Architekten ein neues, beheiztes Freibad. Der Ingenieur berät
den Architekten auch bei der energetischen Bilanzierung nach DIN V 18599
(Energetische Bilanzierung von Gebäuden) und der Ausstellung der geforderten
Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009).
Praxis: Es handelt
sich um ein neu geplantes, beheiztes Freibad, welches jährlich lediglich vom 1.
Mai bis 1. Oktober genutzt wird. Die Frage bezieht sich speziell auf das
Umkleidegebäude des Freibades.
Probleme: Bei der
energetischen Bilanzierung des neu zu errichtenden Nichtwohngebäudes hat es sich
gezeigt, dass in der Vornorm DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden),
Teil 10 (Nutzungsrandbedingungen und Klimadaten) kein Nutzungsprofil zu finden
ist, das genau dem Umkleidegebäude entspricht.
Fragen: Wie muss der
Fachmann in diesem Praxisfall die Nutzungsrandbedingungen nach DIN V 18599 für
das Umkleidegebäude des neuen, beheizten Freibades ansetzen bei der
energetischen Bilanzierung?
Antwort:
15.07.2010 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
DIN
V 18599 - Nutzungsrandbedingungen für energetische Bilanzierung
Umkleidegebäude beheiztes Freibad
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