Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Wohngebäude, Wohnhaus, Wohnhäuser,
Wohnbau, Wohnungsbau, Neubau, Neubauten, neu, errichten, bauen, planen,
Architekt, Architekturbüro, nachweisen, Nachweis, energiesparrechtlich,
EnEV-Nachweis, Energieausweis, ausstellen, erstellen, Schwimmbad, privat,
Schwimmbäder, Lüftung, Anlage, Lüftungsanlage, Lüftungsanlagen, berechnen, DIN,
18599, DIN V 18599, energetische, Bewertung, Gebäude, Nutzung, DIN 4108,
Wärmeschutz, Energie-Einsparung, Gebäuden, DIN V 4701, 4701, Heizanlagen,
Heizanlage, Heizung, Heizungsanlage, raumlufttechnisch, raumlufttechnische,
Anlagen,
Auftrag: Ein
Architekturbüro soll für einige neue Wohngebäude den energiesparrechtlichen
Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) führen.
Praxis: Die Wohnhäuser
sind unterschiedlich ausgestattet:
-
Das
eine Wohnhaus umfasst ein privates Schwimmbad mit Sauna usw. Das
Schwimmbad ist mit einer speziellen Lüftungsanlage ausgestattet.
-
Das
zweite Haus besitzt einen Anbau als privates Schwimmbad. Das
Schwimmbad ist gegenüber dem Wohnbereich mit einer
Lüftungsanlage ausgestattet.
Probleme: Die EnEV
2009 unterscheidet grundsätzlich zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Aus der
Sicht der Architekten ist es problematisch die EnEV-Nachweise zu führen, da
grundsätzlich unterschiedliche Nutzungsrandbedingungen vorliegen. Die Nutzung
„Schwimmbad“ ist aus seiner Sicht sicherlich keine Wohnraumnutzung.
Fragen: Wie sollten
die Architekten die EnEV-Nachweise führen angesichts der unterschiedlichen
Nutzungsrandbedingungen in den beiden Wohnhäusern? Müssen sie getrennte
EnEV-Nachweise führen für den Wohnbereich und das Schwimmbad? Müssen sie die
Wohnhäuser mit Schwimmbad als gemischt genutzte Gebäude im Sinne der EnEV
betrachten? Müssen sie für die EnEV-Berechnungen die DIN V 18599 (Energetische
Bewertung von Gebäuden) anwenden?
Antwort:
17.09.2010 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
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Wohnhaus planen mit Sauna, Schwimmbad und Lüftungsanlage -
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