Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog EnEV-Nachweis anhand DIN V 18599 für Dachausbau im Wohnbestand mit gleichzeitiger Heizungserneuerung

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Kurzinfo:
Eine Ingenieurin der Bauphysik begleitet die Sanierung eines bestehenden Wohnhauses und soll auch den erforderlichen Nachweis gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) führen. Dabei wendet sie das Rechenverfahren gemäß DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) an. Der Eigentümer will das Dach des Hauses zu einer neuen Wohnung ausbauen lassen und bei dieser Gelegenheit auch die Heizungsanlage für das gesamte Wohngebäude erneuern. Die Außenhülle des Hauses soll – bis auf das Dachgeschoss – wärmetechnisch unberührt bleiben. Welches Berechnungsverfahren ist erforderlich ist um den Jahres-Primärenergiebedarf des Ausbaus darzulegen? Wie kann die Fragestellerin den baurechtlich nötigen Wärmeschutznachweis für den Dachausbau führen?

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Auftrag: Eine Ingenieurin der Bauphysik begleitet die Sanierung eines Wohnhauses im Bestand und soll auch den erforderlichen Nachweis gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) führen. Dabei wendet sie das Rechenverfahren gemäß DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) an.

Praxis: Es handelt sich um ein bestehendes Wohngebäude. Der Eigentümer will das Dach zu einer neuen Wohnung ausbauen lassen und bei dieser Gelegenheit auch die Heizungsanlage für das gesamte Wohnhaus erneuern. Die Außenhülle des Gebäudes soll – bis auf das Dachgeschoss – wärmetechnisch unberührt bleiben.

Probleme: In den Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung wird in Bezug auf § 9 Absatz 5 EnEV 2009 und den Auslegungen der DIBt Staffel 12 darauf hingewiesen, dass bei einer Gebäudeerweiterung mit einer Nutzflächenerweiterung von mehr als 50 m² ohne gleichzeitige Erneuerung der zentralen anlagentechnischen Komponenten im Sinne der Wirtschaftlichkeit eine Verbesserung der Qualität der vorhandenen Außenbauteile nicht zwingend vorzunehmen ist.

Die Fragestellerin kennt die Anforderungen der EnEV 2009 die an den Ausbau des Dachgeschosses bezüglich der Gebäudehülle und der Anlagentechnik. Problematisch erweist sich für sie allerdings die Nachweisführung nach DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden). Es stellt sich die Frage, welches Berechnungsverfahren erforderlich ist um den Jahres-Primärenergiebedarf des Ausbaus darzulegen. Als energiesparrechtlichen Nachweis wird die Fragestellerin einen Bedarfs-Energieausweis ausstellen. Allerdings erlaubt die EnEV 2009 §17 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen), Absatz 3 den Energieausweis nur für das gesamte Gebäude auszustellen. Einen Energieausweis für einzelne Gebäudeteile sieht die EnEV 2009 nur im § 22 (Gemischt genutzte Gebäude) vor.

Fragen: Welches Berechnungsverfahren ist erforderlich ist um den Jahres-Primärenergiebedarf des Ausbaus darzulegen? Wie kann die Fragestellerin den baurechtlich nötigen Wärmeschutznachweis für den Dachausbau führen?

Antwort: 20.09.2010 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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