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Kurzinfo:
Ein Diplomingenieur der Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung (TGA)
begleitet die Planung eines neuen Nichtwohngebäudes (Bürohaus mit
Lebensmittelmarkt im Erdgeschoss). Auch führt er die energiesparrechtlichen
Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) sowie gemäß dem
Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2009) durch. Der Fachplaner findet –
sowohl in der EnEV, als auch im Wärmegesetz – dass die Grenze zwischen
Prozessenergie und der Gebäudeenergie sehr unklar ist insbesondere bei
Kühlanlagen. Die Kühlenergie für Lebensmittel-Kühltruhen ist seines Wissens
eindeutig der Prozesstechnik zugeordnet und wird daher von der EnEV nicht
erfasst. Wie ist jedoch die Situation bei fest eingebauten Kühlräumen für
Lebensmittel? Auch bei der Kühlung von Serverräumen für die Computertechnik
findet der Fachplaner die Abgrenzung schwierig. Steht der Computer in einem
Raum, der gekühlt wird, wird die Kühlung von der EnEV erfasst. Wie die Situation
zu werten wenn der Schrank - in dem sich der Server befindet – direkt gekühlt
wird? Handelt es sich in diesem Fall um Prozessenergie, die von der EnEV nicht
erfasst wird?
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Wärmegesetz, EEWärmeG, Erneuerbare,
Energien, Wärme, Gesetz, Nichtwohnbau, Neubau, neu, planen, bauen, errichten,
Nichtwohngebäude, Bürohaus, Bürogebäude, Büroimmobilie, Energieausweis,
Nachweis, nachweisen, ausstellen, berechnen, ermittelt, Primärenergiebedarf,
DIN, 18599, Lebensmittelmarkt, Kühltruhe, Kühlraum, Kühltruhen, Kühlräume,
Prozesstechnik, erfassen, erfasst, Prozessenergie, Gebäudeenergie, Server,
Serverraum, Computer
Auftrag: Ein
Diplomingenieur der Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung (TGA) soll für ein
neues Nichtwohngebäude (Bürohaus mit Lebensmittelmarkt im Erdgeschoss) die
Planung fachtechnisch begleiten und die Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung
(EnEV 2009 – kurz ‚EnEV’) sowie gemäß Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG
2009 – kurz ‚Wärmegesetz’) führen.
Praxis: Es handelt
sich in diesem Fall um ein neues Nichtwohngebäude – ein Bürohaus mit
Lebensmittelmarkt im Erdgeschoss – das geplant wird und gebaut werden soll. Das
Gebäude umfasst auch fest eingebaute Kühlräume für Lebensmittel sowie gekühlte
Serverräume für die Computertechnik in den Büros.
Probleme: Im
Wärmegesetz und auch in der EnEV besteht für unseren Fragesteller Unklarheit
hinsichtlich der der Abgrenzung zwischen der Prozessenergie und der
Gebäudeenergie, insbesondere bei Kühlanlagen. Die Kühlenergie für Kühltruhen für
Lebensmittel ist seines Wissens eindeutig der Prozesstechnik zugeordnet und wird
daher von der EnEV nicht erfasst. Bei fest eingebauten Kühlräumen, die ebenfalls
der Lebensmittelkühlung dienen, ist dies aus seiner Sicht jedoch unklar.
Auch bei der Kühlung von Serverräumen findet der Fachplaner die Abgrenzung
äußerst schwierig: Steht der Computer in einem Raum, der gekühlt wird, ist die
Kühlung ein Fall für die Energiebilanz nach EnEV. Wenn der Schrank - in dem sich
der Server befindet – direkt gekühlt wird stellt sich die Frage ob diese Kühlung
von der EnEV erfasst wird, oder ob sie als Prozessenergie ausgeblendet wird.
Fragen: Wie ist die
Kühlung von fest eingebauten Kühlräumen für Lebensmittel sowie die direkte
Kühlung von Serverschränken beim Primärenergiebedarf gemäß EnEV zu
berücksichtigen?
Antwort:
20.09.2010 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Kühlräume
und gekühlte Server-Schränke bei der Berechnung des
Primärenergiebedarfs berücksichtigen
neu:
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