.
Kurzinfo:
Ein Projektingenieur inspiziert auch Klimaanlagen, gemäß den Anforderungen
der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009, § 12 (Energetische Inspektion von
Klimaanlagen). Dabei prüft er die Komponenten, die den Wirkungsgrad der
Klimaanlage beeinflussen sowie die Dimensionierung der Anlage im Verhältnis zum
Kühlbedarf des Gebäudes. Gemäß Absatz 3 des genannten EnEV-Paragraphen ist die
Frist zur erstmaligen energetischen Inspektion von Klimaanlagen, die vor 1987 In
Betrieb genommen wurden, bereits abgelaufen. Der Projektingenieur fragt uns wie
er vorgehen soll, wenn er erst zum jetzigen Zeitpunkt eine Anfrage erhält um
eine solche Klimaanlage zu inspizieren. Auch interessiert ihn zu wissen, mit
welchen Konsequenzen der Betreiber ggf. rechnen muss, weil er den
Inspektionsauftrag nicht fristgerecht erteilt hat.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
Energieeinsparverordnung, EnEV, 2009,§, 12, 13, energetische, Inspektion,
Klimaanlage, Klimaanlagen, Klima, klimatisieren, Gebäude, neu, Bestand,
Baubestand, Altbau, alte, Anlage, Frist, Inspektionsfrist, abgelaufen, Ablauf,
Termine, Verpflichtung, Verpflichteter, Eigentümer, Betreiber, Auftrag,
Inspektor, Bericht, Berichte, Ordnungswidrigkeit, ordnungswidrig, Bußgeld,
Bußgelder, 50.000, Euro, €, Nennleitung, Kältebedarf, Zeitraum, Zeiträume,
berechtigt, berechtigte, Person, Personen, Fachmann, Fachfrau, Fachleute,
Qualifikation, qualifiziert, Prüfung, prüfen, Komponenten, Dimensionierung,
Auftrag: Ein
Projektingenieur inspiziert auch Klimaanlagen in Gebäuden, wie es die
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) fordert. Nun hat er eine neue Anfrage
erhalten, die sich allerdings als problematisch erweisen könnte – befürchtet
unser Fragesteller.
Praxis +
Probleme: Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)
regelt im § 12 (Energetische Inspektion von Klimaanlagen) auch die Fristen zur
erstmaligen energetischen Inspektion von Klimaanlagen. Die Frist für Anlagen,
die vor 1987 In Betrieb genommen, ist bereits abgelaufen. Der Projektingenieur
hat nun den Auftrag erhalten eine solche alte Klimaanlage energetisch zu
inspizieren.
Fragen: Wie sollte der
Projektingenieur vorgehen wenn er eine Anfrage erhält um eine Klimaanlage zu
inspizieren für die die EnEV-Frist bereits abgelaufen ist? Ist es zu spät
nachträglich eine Inspektion durchführen zu lassen? Welche Konsequenzen hat es
für den Betreiber der Anlage dass er nicht rechtzeitig den Inspektionsauftrag
erteilt hat?
Antwort:
21.09.2010 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Alte
Klimaanlage im Baubestand inspizieren, nachdem die
Inspektions-Frist gemäß EnEV 2009 abgelaufen ist
Leseprobe Nichtwohnbau: Fragen + Antworten
Wollen Sie unseren Premium-Zugang kennenlernen?
Über 500 Antworten auf EnEV-Praxisfragen finden Sie
als Abonnent in unserem Premium-Bereich. Per E-Mail erfahren Sie über neue Antworten und Downloads.
Premium Zugang: Jetzt informieren und bestellen


|
|