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Kurzinfo:
Ein Diplomingenieur der Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung (TGA)
begleitet die Planung der Erweiterung eines bestehenden Nichtwohngebäudes. Ein
Krankenhaus erhält einen Anbau mit einer Fläche von 2.000 Quadratmetern (m²).
Das neue dreistöckige Gebäude wird neben dem alten Klinikkomplex errichtet und
mittels geschlossener Brücken mit dem Bettenhaus verbunden. Die gesamte
Versorgung mit Heizung, Wärmwasser, Kälte und Strom wird über die Technik im
Hauptgebäude gewährleistet. Dafür werden allerdings keine neuen Heizkessel
eingebaut. Der Fachmann fragt uns ob dieses neue Gebäude auch unter das
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2009) fällt. Die
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) eröffnet den Planern auch die Möglichkeit
den Strom aus erneuerbareren Energien im Gebäude zu berücksichtigen. Der
Fachmann stellt sich die Frage, ob man die Energieversorgung als Wärmenetz
deklarieren kann, wenn der neue Anbau die EnEV 2009 § 5 (Anrechnung von Strom
aus erneuerbaren Energien) einhalten muss.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau,
Krankenhaus, Klinik, Klinikkomplex, Komplex, Anbau, Bettenbau, Erweiterung,
Bestand, Baubestand, Altbau, Anforderungen, Nachweise, nachweisen,
EnEV-Nachweis, §, 5, anrechnen, Anrechnung, Strom, erneuerbare, Energien,
Wärmegesetz, EEWärmeG, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Gesetz, erfüllen,
Solarstrom, Heiztechnik, Heizung, Wärmenetz, Warmwasser, Kühlung
Auftrag: Ein
Diplomingenieur der Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung (TGA) begleitet
die Planung der Erweiterung eines bestehenden Nichtwohngebäudes. Dabei führt er
auch die Nachweise gemäß der EnEV 2009 sowie des EEWärmeG 2009 durch.
Praxis: Ein
Krankenhaus erhält einen Anbau mit einer Fläche von 2.000 Quadratmetern (m²).
Das neue dreistöckige Gebäude wird neben dem alten Klinikkomplex errichtet und
mittels geschlossener Brücken mit dem Bettenhaus verbunden. Die gesamte
Versorgung mit Heizung, Wärmwasser, Kälte und Strom wird über die Technik im
Hauptgebäude gewährleistet. Dafür werden allerdings keine neuen Heizkessel
eingebaut.
Probleme: Seit dem
1. Januar 2009 gilt bundesweit das neue Wärmegesetz 2009. Es erfordert bei neuen
Gebäuden, dass der Eigentümer seine Wärme für Heizung, Warmwasser und Kühlung
teilweise über erneuerbare Energien deckt oder mit anerkannten Ersatzmaßnahmen
die Energieeffizienz des Gebäudes steigert. Es stellt sich die Frage ob bei dem
großen Krankenhaus-Anbau auch das Wärmegesetz eingehalten werden muss.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) eröffnet den Planern auch die
Möglichkeit den Strom aus erneuerbareren Energien im Gebäude zu berücksichtigen.
Fragen: Fällt der
große Anbau unter das EEWärmeG 2009 auch wenn man keinen neuen Heizkessel in den
Hauptbau einbaut? Wenn das Gebäude den § 5 (Anrechnung von Strom aus
erneuerbaren Energien) der EnEV 2009 einhalten muss, kann man die
Energieversorgung als Wärmenetz deklarieren?
Antwort:
21.09.2010 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Anforderungen
der EnEV und des Wärmegesetzes an einen großen Anbau an ein
Krankenhaus, Klinikkomplex
neu:
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