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Kurzinfo:
Eine Ärztin hat eine Doppelhaushälfte (DHH) gekauft, die von einem Bauträger
erstellt wird. Das Haus soll in drei Monaten bezugsfertig sein. Nun hat sie die
Baustelle besichtigt und hat ernsthafte Bedenken in Bezug auf die Luftdichtheit
der Gebäudehülle. In ihrem Vertrag mit dem Bauträger ist keine
Luftdichtheitsmessung für die Gebäudehülle – Blower-Door-Test – vorgesehen.
Sie
fragt uns ob die EnEV 2009 eine Luftdichtheitsprüfung der Gebäudehülle
fordert und ob sie als Käuferin darauf bestehen kann. Auch möchte sie wissen,
wer diese Prüfung durchführt und wo sie die Fachleute findet.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
Energieeinsparverordnung, EnEV, 2009, 2007, § 6, Anlage, 4, Wohnhaus,
Doppelhaus, Doppelhaushälfte, Neubau, neu, errichten, planen, bauen,
Anforderung, Gebäudehülle, Hülle, luftdicht, Luftdichtheit, Dichtheit,
Mindestluftwechsel, Energieausweis, Nachweis, berechnen, Berechnung, Bonus,
Lüftungswärmeverlust, messen, prüfen, überprüfen, Prüfung, Messung, Überprüfung,
testen, Leck, Leckage, Leckagen, Blower, Door, Blower-Door, Blower-Door-Test,
Fachmann, Qualifizierung, qualifiziert,
Auftrag: Die
Luftdichtheit der Gebäudehülle dient sowohl der Energieeinsparung als auch der
Vermeidung von Feuchteeintrag (Folgen sind Schimmelbildung) in die
Baukonstruktion. Beide Aspekte wirken sich langfristig aus und haben einen hohen
Stellenwert.
Der Blower-Door-Test - als anerkanntes Verfahren zur Messung der Luftdichtheit
des gesamten Gebäudes – ist sowohl eine Chance für die Bauherren als auch für
die planenden und ausführenden Fachleute. Letzteren eröffnet es die Möglichkeit
sich über diese Dienstleistung neue Aufgaben und Aufträge zu erschließen.
Praxis + Probleme:
Es handelt sich in unserem konkreten Praxisfall um eine Doppelhaushälfte (DHH),
die von einem Bauträger erstellt wird. Das Haus soll in drei Monaten
bezugsfertig sein. Die Besitzerin hat nun Bedenken in Bezug auf die
Luftdichtheit der Gebäudehülle. Im Vertrag mit dem Bauträger hat sie allerdings
keine Luftdichtheitsmessung für die Gebäudehülle – Blower-Door-Test –
vorgesehen.
Fragen:
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Recht: Fordert die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) eine
Luftdichtheitsprüfung der Gebäudehülle?
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Praxis: Ist es empfehlenswert einen Blower-Door-Test
durchzuführen?
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Vertrag: Kann die Käuferin auf einen Blower-Door-Test bestehen,
wenn er im Vertrag mit dem Bauträger nicht vorgesehen ist?
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Zeitrahmen: In welcher Bauphase sollte der Test stattfinden
-
Qualität: Können alle Undichtigkeiten in der Gebäudehülle mit
einem Luftdichtheitstest zuverlässig erkannt werden
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Spezialisten: Welche Fachleute sind qualifiziert und berechtigt
eine Luftdichtheitsprüfung in der Praxis vorzunehmen
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Fachleute: Wo finden potenzielle Auftraggeber im Internet
Dienstleister, die Luftdichtheitsmessungen durchführen?
Antwort:
23.09.2010 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Luftdichtheit
bei neu erbauter Doppelhaushälfte messen
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