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Kurzinfo:
Ein Ingenieurbüro führt die Berechnungen gemäß Energieeinsparverordnung
(EnEV 2009) für Wohnbauprojekte durch. Die neue, aktuelle EnEV-Fassung koppelt
für Wohngebäude die Anforderungen an den Wärmeschutz der Hülle an die Art und
Weise wie sich das Wohnhaus in die Nachbarbebauung integriert, d.h. ob es frei
steht, einseitig angebaut ist, usw. Das Ingenieurbüro berechnet zurzeit auch
Reihenmittelhäuser, Mischgebäude mit Wohn- und Gewerbenutzung sowie ein Projekt
in dem zwei Baukörper ausgeführt werden, die sich teilweise an das Nachbauhaus
anschließen. Ein Ingenieur fragt uns wie sie diese Gebäudetypen für die
Anforderungen an den Transmissionswärmeverlust der Gebäudehülle im Sinne der
EnEV 2009 betrachten sollen.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Energieausweis, Wohngebäude, Wohnhaus,
Wohnungsbau, Wohnbau, neu, errichten, bauen, planen, Nichtwohngebäude,
Nichtwohnbau, Wärmeschutz, Gebäudehülle, Hülle, Außenbauteil, Außenbauteile,
Höchstwert, spezifisch, wärmeübertragende, Umfassungsfläche,
Transmissionswärmeverlust, Dämmung, dämmen, einordnen, Gebäudetyp, freistehend,
frei, stehend, angebaut, Reihenhaus, Reihenmittelhaus, DIN, V, 4108-6,
Energie-Einsparung, Gebäuden, Berechnung, berechnen, ermitteln,
Jahresheizwärmebedarf, Jahresheizenergiebedarf, Nachweis, Energieausweis,
Ausweis, EnEV-Nachweis, öffentlich, rechtlich, energiesparrechtlich, 18599,
energetische, Bewertung, Muster, Anlage 6, Anlage 7, gemischt, genutzt,
Mischnutzung, Wohnnutzung, Nichtwohnnutzung
Auftrag: Ein
Ingenieurbüro führt die Berechnungen und Nachweise gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) für Wohnbauten sowie für gemischt genutzte
Gebäude durch.
Praxis: Das
Ingenieurbüro berechnet zurzeit auch Reihenmittelhäuser, Mischgebäude mit Wohn-
und Gewerbenutzung sowie ein besonderes Projekt in dem zwei Baukörper ausgeführt
werden, die sich teilweise an das Nachbauhaus anschließen.
Probleme: Die
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) regelt die Anforderungen an den
Transmissionswärmeverlust von Wohngebäuden in der Anlage 1 (Anforderungen an
Wohngebäude), Tabelle 2 (Höchstwerte des spezifischen, auf die wärmeübertragende
Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts).
Sie unterscheidet dabei zwischen folgenden Gebäudetypen:
-
großes freistehendes Wohngebäude mit einer Gebäudenutzfläche AN
von höchstens 350 Quadratmeter (m²),
-
kleines freistehendes Wohngebäude mit AN über 350 m²,
-
einseitig angebautes Wohngebäude,
-
alle
anderen Wohngebäude,
-
Erweiterungen und Ausbauten von Wohngebäuden.
Bei einem
aktuellen Projekt des Ingenieurbüros werden zwei Baukörper
ausgeführt: In den beiden Untergeschossen (UG) befinden sich Büros
und Läden, d.h. dieser Bereich ist im Sinne der EnEV 2009 als
Nichtwohngebäude anzusehen. In den Obergeschossen (OG) der Baukörper
sind Wohnungen untergebracht, d.h. dieser Bereich ist im Sinne der
EnEV 2009 als Wohngebäude anzusehen. Die Baukörper unterscheiden
sich jedoch hinsichtlich der Lage zu der Nachbarbebauung, wie folgt:
-
Erster Baukörper: Die Wohnungen des einen Baukörpers werden
seitlich an das Nachbargebäude angebaut.
-
Zweiter Baukörper: Die anderen Wohnungen besitzen keine
Anbindung an einen weiteren Baukörper - dieser hat somit als
thermische Hülle nur Außenwände, Fenster und eine Dachfläche.
Fragen:
-
Wie
sollen die Ingenieure die folgenden Gebäude im Sinne der EnEV
2009 einordnen, damit sie aus der oben angegebenen Tabelle die
Maximalwerte für den Transmissionswärmeverlust der Gebäudehülle
entnehmen können:
-
Reihenmittelhaus,
-
Wohngebäude in einem Mischgebäude (Wohn- und
Nichtwohngebäude),
-
die beiden Baukörper in dem beschriebenen Praxisfall
-
Welche Gebäude fallen unter den Gebäudetyp 'alle anderen
Wohngebäude'?
-
Ist
unter einem ‚einseitig angebauten Wohngebäude’ auch ein
Wohngebäude gemeint, das auf ein Nichtwohngebäude aufgesetzt
ist?
Antwort:
29.09.2010 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Wärmeschutz-Anforderungen
bei Reihenmittelhaus, Mischgebäude und teilweise angrenzendem
Wohnbau
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