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Kurzinfo:
Ein Architekt bearbeitet häufig Sanierungs-Aufträge im Baubestand. Bei der
Erneuerung der Fenster und der Verglasungen haben sich dabei verschiedene
Probleme ergeben im Zusammenhang mit der Interpretation der Vorgaben der
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009). Der Architekt bittet uns um die Meinung
eines Experten zu folgenden Fragen: Besteht eine Anforderung an den Ug (U-Wert
Glas) beim Austausch einer Verglasung? Bezieht sich die EnEV bei ihren
Anforderungen auf den Rahmen, wenn davon die Rede ist, dass die Glasdicke aus
technischen Gründen begrenzt ist?
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
Glas, Verglasung, Fenster, Glasfenster, Bestand, Baubestand,
Altbau, Glasersatz, Glasaustausch, austauschen, ersetzen, neu,
einfügen, erneuern, ersetzen, sanieren, modernisieren,
Erneuerung, Ersatz, Sanierung, Modernisierung, EnEV, 2009,
Anlage 3, Energieeinsparverordnung, Anforderungen, Anforderung,
Dicke, Glasdicke, U-Wert, Ug, Fensterrahmen, Rahmen, technisch,
technische, Gründe,
Auftrag: Ein
Architekt bearbeitet häufig Sanierungs-Aufträge im Baubestand. Er plant die
energetische Gebäudesanierung und führt die geforderten Nachweise gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009).
Praxis +
Probleme: Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)
regelt in der Anlage 3 (Anforderungen im Baubestand) unter Nr. 2 (Fenster,
Fenstertüren, Dachflächenfenster und Glasdächer) die Anforderungen wie folgt:
„Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen außen liegende
Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster und Glasdächer in der
Weise erneuert werden, dass
-
das gesamte Bauteil ersetzt oder erstmalig eingebaut wird,
-
zusätzliche Vor- oder Innenfenster eingebaut werden oder
-
die Verglasung ersetzt wird,
sind
die Anforderungen nach Tabelle 1 Zeile 2 einzuhalten. Satz 1
gilt nicht für Schaufenster und Türanlagen aus Glas. Bei
Maßnahmen gemäß Buchstabe c gilt Satz 1 nicht, wenn der
vorhandene Rahmen zur Aufnahme der vorgeschriebenen Verglasung
ungeeignet ist. Werden Maßnahmen nach Buchstabe c ausgeführt und
ist die Glasdicke im Rahmen dieser Maßnahmen aus technischen
Gründen begrenzt, so gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn
eine Verglasung mit einem Wärmedurchgangskoeffizienten von
höchstens 1,30 W/(m²K) eingebaut wird. Werden Maßnahmen nach
Buchstabe c an Kasten- oder Verbundfenstern durchgeführt, so
gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn eine Glastafel mit
einer infrarot-reflektierenden Beschichtung mit einer
Emissivität εn ≤ 0,2 eingebaut wird. Werden bei Maßnahmen nach
Satz 1."
Unser Fragesteller stellt fest: Satz 2 definiert
einen Wert Ug von 1,30 Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/m²K) wenn die
Glasdicke bei Maßnahme c (Verglasungstausch) aus technischen Gründen begrenzt
ist.
Fragen: Besteht eine
Anforderung an den Ug (U-Wert Glas) beim Austausch einer Verglasung? Bezieht
sich der weiter oben zitierte zweite Satz auf den Fenster-, bzw.
Verglasungs-Rahmen, wenn davon die Rede ist, dass die Glasdicke aus technischen
Gründen begrenzt ist?
Antwort:
13.12.2010 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen
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EnEV-Praxis: Glas im Baubestand EnEV-gerecht erneuern
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