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Kurzinfo:
Ein Diplomingenieur hat eine Anfrage erhalten vom Besitzer eines bestehenden
Industriebaus. Der potenzielle Auftraggeber beabsichtigt eine Produktionshalle
in seinem Gebäude teilweise zu erhöhen. Dafür müsste die bestehende Dachfläche
und die freie Wandfläche abgebrochen und entsprechend erneuert werden. Die
Beheizung soll über die bestehende Luft-Heizung erfolgen, die teilweise auch an
eine betriebsübergreifende Fernwärmeversorgung per Dampf angeschlossen ist. Bei
dem Vorhaben wird kein einziger Quadratmeter der Nutzfläche erweitert, sondern
allein das Bauvolumen vergrößert. Wie muss nun der Nachweis nach der
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) erfolgen? Der Diplomingenieur fragt uns, ob
das Bauteilverfahren zulässig wäre.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Bestand, Baubestand,
Altbau, bestehendes, Gebäude, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau,
Industriebau, Industriegebäude, Produktionsstätte, Halle,
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Beheizung, beheizen, Dampf, Vorhaben, betriebsübergreifend,
Nachweis, EnEV-Nachweis, nachweisen, berechnen,
Bauteilverfahren, Anforderungen, Anforderung,
Auftrag: Ein
Diplomingenieur hat eine Anfrage erhalten vom Besitzer eines bestehenden
Industriebaus. Er soll ggf. die Aufstockung der Produktion planen und die
erforderlichen EnEV-Nachweise führen.
Praxis: Beim
betrachteten Bauvorhaben handelt es sich um einen Teil einer Produktionshalle.
Dieser Teil umfasst ca. 35 Prozent (%) – also ein gutes Drittel der gesamten
Hallenfläche. Die Maße des betrachteten Hallenteiles sind: Breite ca. 35 Meter
(m), Länge ca. 20 m, das bedeutet ca. 700 Quadratmeter (m²) Nutzfläche. Dieser
Hallenteile grenzt an ungefähr drei Seiten an die anderen, höherliegenden
Hallenteile.
Der betrachtete, tiefer liegende Teil soll nun aufgestockt und erhöht werden.
Dazu soll die bestehende Dachfläche und die einzige freie Wandfläche abgebrochen
und eine höhere Stahlkonstruktion mit Kassettenwänden und Stahltrapezblechdach
"darüber gebaut" werden.
Die Beheizung des erhöhten Hallenteils soll über die bestehende Luft-Heizung
erfolgen, die teilweise auch an eine betriebsübergreifende Fernwärmeversorgung
per Dampf angeschlossen ist.
Probleme: Bei dem
Vorhaben soll kein einziger Quadratmeter an Nutzfläche erweitert werden, sondern
allein das Volumen wird vergrößert.
Fragen: Wie muss der
Nachweis nach EnEV 2009 erfolgen? Ist der Bauteilnachweis im Bestand gemäß EnEV
2009 zulässig?
Antwort:
13.12.2010, ergänzt am 17.12.2010 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte
Antwort:
Produktionshalle im Bestand teilweise erhöhen und EnEV-Nachweis
führen
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