Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Produktionshalle im Bestand teilweise erhöhen
und den EnEV-Nachweis führen

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Kurzinfo:
Ein Diplomingenieur hat eine Anfrage erhalten vom Besitzer eines bestehenden Industriebaus. Der potenzielle Auftraggeber beabsichtigt eine Produktionshalle in seinem Gebäude teilweise zu erhöhen. Dafür müsste die bestehende Dachfläche und die freie Wandfläche abgebrochen und entsprechend erneuert werden. Die Beheizung soll über die bestehende Luft-Heizung erfolgen, die teilweise auch an eine betriebsübergreifende Fernwärmeversorgung per Dampf angeschlossen ist. Bei dem Vorhaben wird kein einziger Quadratmeter der Nutzfläche erweitert, sondern allein das Bauvolumen vergrößert. Wie muss nun der Nachweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) erfolgen? Der Diplomingenieur fragt uns, ob das Bauteilverfahren zulässig wäre.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Bestand, Baubestand, Altbau, bestehendes, Gebäude, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, Industriebau, Industriegebäude, Produktionsstätte, Halle, Produktion, Produktionshalle, Volumen, Bauvolumen, erweitern, vergrößern, Nutzfläche, unverändert, nicht, verändern, Heizung, Anlage, Heizungsanlage, Luft, Luft-Heizung, Luftheizung, Fernwärme, Fernwärmeversorgung, Geltungsbereich, gelten, gilt, EnEV 2009, Dach, Dachfläche, Wand, Wände, Außenwand, Außenwände, Beheizung, beheizen, Dampf, Vorhaben, betriebsübergreifend, Nachweis, EnEV-Nachweis, nachweisen, berechnen, Bauteilverfahren, Anforderungen, Anforderung,

Auftrag: Ein Diplomingenieur hat eine Anfrage erhalten vom Besitzer eines bestehenden Industriebaus. Er soll ggf. die Aufstockung der Produktion planen und die erforderlichen EnEV-Nachweise führen.

Praxis: Beim betrachteten Bauvorhaben handelt es sich um einen Teil einer Produktionshalle. Dieser Teil umfasst ca. 35 Prozent (%) – also ein gutes Drittel der gesamten Hallenfläche. Die Maße des betrachteten Hallenteiles sind: Breite ca. 35 Meter (m), Länge ca. 20 m, das bedeutet ca. 700 Quadratmeter (m²) Nutzfläche. Dieser Hallenteile grenzt an ungefähr drei Seiten an die anderen, höherliegenden Hallenteile.
Der betrachtete, tiefer liegende Teil soll nun aufgestockt und erhöht werden. Dazu soll die bestehende Dachfläche und die einzige freie Wandfläche abgebrochen und eine höhere Stahlkonstruktion mit Kassettenwänden und Stahltrapezblechdach "darüber gebaut" werden.
Die Beheizung des erhöhten Hallenteils soll über die bestehende Luft-Heizung erfolgen, die teilweise auch an eine betriebsübergreifende Fernwärmeversorgung per Dampf angeschlossen ist.

Probleme: Bei dem Vorhaben soll kein einziger Quadratmeter an Nutzfläche erweitert werden, sondern allein das Volumen wird vergrößert.

Fragen: Wie muss der Nachweis nach EnEV 2009 erfolgen? Ist der Bauteilnachweis im Bestand gemäß EnEV 2009 zulässig?

Antwort: 13.12.2010, ergänzt am 17.12.2010 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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