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Kurzinfo:
Ein Diplom-Ingenieur berät als Bausachverständiger einen Auftraggeber, der
ein neu geplantes Einfamilienhaus (EFH) erwerben will. Das Wohnhaus ist mit
einem Brennwertkessel und einer Solaranlage ausgestattet. Bei der Überprüfung
der Baupläne fiel dem Sachverständigen auf, dass die Bodenplatte nicht genügend
wärmegedämmt ist. Der U-Wert der Bodenplatte beträgt 0,55 Watt pro Quadratmeter
und Kelvin (W/m²∙K), d. h. mehr als die 0,35 W/(m²∙K) gemäß den Anforderungen
der Energieeinsparverordnung EnEV 2009, Anlage 1 (Anforderungen an Wohngebäude),
Tabelle 1 (Ausführung des Referenzgebäudes). Der Bausachverständige kann die
Berechnungen für den EnEV-Nachweis leider nicht einsehen. Er fragt uns, ob der
Einzelbauteilwert U-Wert der Bodenplatte unter 0,35 W/(m²∙K) liegen muss und
somit hier ein Planungsfehler vorliegt. Oder ist allein der
Jahres-Primärenergieverbrauch maßgebend, so dass Brennwertkessel, Solaranlage
usw. theoretisch den EnEV-Nachweis retten könnten?
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, Energieeinsparverordnung, 2009, Standard, Wohnhaus,
Wohngebäude, Einfamilienhaus, Haus, EFH, Wohnen, Wohnnutzung,
Neubau, neu, planen, bauen, errichten, zu, errichtendes,
Gebäude, Bodenplatte, dämmen, Wärmeschutz, Dämmung,
Wärmedämmung, U-Wert, maximalwerte, Höchstgrenze,
Planungsfehler, Jahres-Primärenergiebedarf, Solaranlage,
Brennwertkessel, Nachweis, EnEV-Nachweis, nachweisen, berechnen,
Berechnung, WLG, Wärmeleitgruppe, WLG, 025,
Auftrag: Ein
Diplom-Ingenieur berät als Bausachverständiger einen Auftraggeber, der ein neu
geplantes Einfamilienhaus (EFH) erwerben will.
Praxis: Es handelt
sich hier um ein neu geplantes Einfamilienhaus (EFH), das gemäß den
Anforderungen der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) geplant und
erbaut wird. Anlagentechnisch ist das Wohnhaus mit einem Brennwertkessel sowie
einer Solaranlage ausgestattet.
Probleme: Bei der
Überprüfung der Baupläne fiel dem Sachverständigen auf, dass auf der
Rohbetonsohle - ohne äußere Perimeterdämmung - als Fußbodendämmung lediglich 6
Zentimeter (cm) Wärmedämmung der Wärmeleitgruppe (WLG) 035 vorgesehen ist, d. h.
0,035 Watt pro Meter und Kelvin (W/m∙K). Auch fiel ihm auf, dass die
Türöffnungen im Untergeschoss in ihrem Gesamtaufbau maximal 13 cm hoch sind. Der
U-Wert der geplanten Bodenplatte beträgt somit 0,55 Watt pro Quadratmeter und
Kelvin (W/m²∙K). Diese wäre deutlich mehr, als die 0,35 W/(m²∙K) gemäß den
Anforderungen der Energieeinsparverordnung EnEV 2009, Anlage 1 (Anforderungen an
Wohngebäude), Tabelle 1 (Ausführung des Referenzgebäudes). Der
Bausachverständige konnte den rechnerischen EnEV-Nachweis des Planers nicht
einsehen.
Fragen: Liegt hier ein
Planungsfehler vor, weil das neue Wohnhaus den Einzelbauteilwert U-Bodenplatte
unter 0,35 W/(m²∙K) einhalten müsste? Ist allein der Jahres-Primärenergiebedarf
maßgebend, so dass Brennwertkessel, Solaranlage usw. theoretisch den
EnEV-Nachweis retten könnten?
Antwort:
02.02.2011 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Wärmeschutz
im Neubau: Bodenplatte in neuem Einfamilienhaus EnEV-gerecht
dämmen
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