Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Einfachverglasungen für Schaufenster und Türanlagen
auf Wunsch des Bauherrn in Einkaufzentren einplanen

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Kurzinfo:
Ein Ingenieurbüro für Bauphysik berät Architekten auch bei der Modernisierung von Einkaufszentren mit großen Schaufenstern und Türen aus Glas. Bei der Sanierung von Fenstern, Fenstertüren oder Dachflächenfenster fordert die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009), dass diese Außenbauteile bestimmte thermische Qualitäten aufweisen. Schaufenstern und Türanlagen aus Glas gewährt die EnEV 2009 allerdings einen Sonderstatus und verschont sie ausdrücklich von diesen Anforderungen. Die beratenden Ingenieure sind daher zu dem Schluss gelangt, dass die planenden Architekten für diese Sanierungsfälle keine EnEV-Nachweise ausstellen müssten. Allerdings raten sie den Architekten im Sinne der Energieeinsparung und der entsprechenden Baunormen keine Einfachverglasungen einzuplanen. Einer der beratenden Ingenieure fragt uns, ob sie mit ihrer Annahme richtigliegen, dass kein EnEV-Nachweis in diesen Sanierungsfällen notwendig sei. Auch bittet er uns um eine Experten-Meinung zu der Frage ob heute eine Einfachverglasungen noch zulässig sei, wenn der Bauherr dieses ausdrücklich wünsche, obwohl der Architekt ihn auf die dargestellte Thematik hingewiesen hätte.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: Energieeinsparverordnung, EnEV, 2009, Altbau, Bestand, Baubestand, bestehendes, bestehende, Gebäude, Nichtwohnbau, Nichtwohnungsbau, NWG, Einkaufzentrum, Einkaufzentren, einkaufen, kaufen, Schaufenster, Glas, Verglasung, einfach, Einfachverglasung, Doppel-Verglasung, Zweifach-Verglasung, Tür, Türen, Glas-Falttür, Glas-Falttüren, Glas, ersetzen, erneuern, sanieren, modernisieren, Sanierung, Modernisierung, Ersatz, einbauen, Einbau, planen, haften, Haftung, haften, Baurecht, Nachweis, EnEV-Nachweis, nachweisen, Ausnahme, Anforderungen, Bauherr, Wunsch, DIN, 4108-2, Wärmeschutz, Mindestwärmeschutz, anerkannte Regeln der Technik, Hinweispflicht, Bedenkenhinweis, Minderstandard

Auftrag: Ein Diplomingenieur ist in einem Beratungs- und Planungsbüro tätig, dass sich auf die bauphysikalischen Aspekte in der Bauplanung spezialisiert hat. Das Ingenieurbüro begleitet häufig die energetische Sanierung von Verkaufsstätten und berät Architekten bei der Planung und Ausführung von Schaufenstern und Türanlagen aus Glas.

Praxis: Verkaufsstätten im Bestand sind aus der Sicht der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) bestehende Nichtwohngebäude. Wer Fenster in der Außenwand saniert, muss ggf. die entsprechenden Anforderungen der EnEV 2009 einhalten, gemäß § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden), Absatz 1. Die EnEV 2009 verweist dabei auf die Anlage 3 (Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen). Unter Nr. 2 (Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster und Glasdächer) regelt die Verordnung, welche Anforderungen die sanierten Fenster erfüllen müssen, wenn sie erneuert oder erstmals eingebaut werden. Allerdings stellt der letzte Satz dieses Absatzes klar, dass diese Anforderungen nicht für Schaufenster und Türanlagen aus Glas gelten.

Probleme:

  • Baurechtliche Aspekte: Weil die EnEV 2009 Schaufenster und Türanlagen aus Glas ausdrücklich von ihren Anforderungen verschont, vertritt das Ingenieurbüro die Meinung, dass für die Sanierung von Schaufenstern und Türanlagen aus Glas im Rahmen des baurechtlichen Vorgangs kein EnEV-Nachweis erforderlich sei.

  • Energieeinsparung und haftungsrechtliche Aspekte: Unser Fragesteller weist jedoch darauf hin, dass die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz gemäß DIN 4108 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden), Teil 2 (Mindestanforderungen an den Wärmeschutz) dennoch gelten würden: "Außen liegende Fenster und Türen von beheizten Räumen sind mindestens mit Isolier- oder Doppelverglasung auszuführen."

Ungeachtet der EnEV-Ausnahmeregel und der DIN 4108-2 empfehlen die Fachleute im Ingenieurbüro für Bauphysik, dass die Architekten sowohl Schaufenster als auch Türanlagen mit Wärmeschutzverglasungen sanieren, gegebenenfalls sogar mit verbessertem Randverbund sowie thermisch getrennten Rahmenprofilen.

Aus der Sicht der Bauphysiker entsprechen Einfach- oder Doppelverglasungen nicht mehr den heutigen Regeln der Technik und stehen im Gegensatz zu den Anforderungen der Energieeinsparung bei Sanierungs-Aufträgen. Auch ist bei großen Glas-Falttüren von großen Einkaufszentren eine Zweifach-Verglasung – ihres Wissens nach – nicht möglich.

Fragen:

  1. Baurecht: Wie ist diese Problematik baurechtlich zu sehen und zu bewerten?

  2. Energieeinsparung und Planerhaftung: Ist heute eine Einfachverglasungen noch zulässig, wenn der Bauherr dieses ausdrücklich wünscht, obwohl der Architekt oder Planer ihn auf die oben dargestellte Thematik hingewiesen hat?

Antwort: 10.02.2011 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart