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Kurzinfo:
Ein Diplomingenieur führt die Energieberatung für ein Altenheim im Bestand
durch. Er soll auch den Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV
2009) ausstellen. Der Auftraggeber fordert auch die Untersuchung der Option
eines Blockheizkraftwerkes (BHKW). Für diese Aufgabe benötigt der Energieberater
auch den Stromverbrauch für die Beleuchtung. Deshalb schlägt er vor, das
Altenheim als gemischt genutztes Gebäude zu betrachten. Ist ein Ansatz zulässig,
obwohl die EnEV Altenheime ausdrücklich als Wohngebäude einstuft? Er bittet uns
um eine Experten-Meinung.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Energieausweis, Altenheim,
Seniorenheim, Bestand, Baubestand, Altbau, Energieberatung,
Sanierung, Sanierungsvorschlag, Beratung, Energie, sparen,
einsparen, bilanzieren, Energiebilanz, Bilanz, DIN, V, 18599,
Gebäude, energetisch, bewerten, gemischt, genutzt, Wohnnutzung,
Nichtwohnnutzung, Beleuchtung, Stromverbrauch, §, 17, 22,
Blockheizkraftwerk, BHKW,
Auftrag: Ein
Diplomingenieur ist auch als Energieberater tätig. Für ein bestehendes Altenheim
führt er eine Energieberatung durch und stellt für das Gebäude auch den
Energieausweis gemäß EnEV 2009 aus. Der Auftraggeber fordert auch die
Untersuchung der Option eines Blockheizkraftwerkes (BHKW). Für diese Aufgabe
benötigt der Energieberater jedoch auch den Stromverbrauch für die Beleuchtung
des Altenheims.
Praxis: Das
Seniorenheim umfasst überwiegend Einzelzimmer mit insgesamt 51 Betten. Als
Betreuer wirken 150 Personen als Personal sowie ca. 95 ehrenamtliche Helfer mit.
Die Nutzfläche des Altenheims umfasst ca. 8.400 Quadratmeter (m²). Davon
entfallen ca. 3.800 m² auf die Wohnnutzung, d.h. 45 Prozent (%). Die
Verkehrflächen erstrecken sich auf ca. 2150 m², d.h. auf 25 % der Nutzfläche.
Das Altenheim umfasst auch eine Großküche, Gemeinschaftsräume für Essen und
Veranstaltungen, Betriebsräume, eine Kapelle, einen öffentlichen WC/Sanitär
Bereich, beheizte Lagerräume, usw.
Probleme: Die EnEV
2009 unterscheidet Gebäude nach ihrer Nutzung in Wohn- und Nichtwohngebäude
(NWG). Bei NWG wird auch die Energie für die eingebaute Beleuchtung
berücksichtigt. Im § 2 (Begriffsbestimmungen) regelt die EnEV allerdings, dass
sie „Altenheime“ als auch als „Wohngebäude“ einstuft: „Im Sinne dieser
Verordnung … sind Wohngebäude Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung
überwiegend dem Wohnen dienen, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen
sowie ähnlichen Einrichtungen,“
Unser Fragesteller hält es allerdings für sinnvoller, das Seniorenheim teilweise
als „Nichtwohngebäude“ im Sinne der EnEV 2009 zu betrachten und entsprechend zu
bewerten. Für die energetische Bilanzierung und Berechnung würde er die
Normenreihe DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) anwenden.
Der Ansatz des Energieberaters geht davon aus, dass es sich bei dem Altenheim um
ein Bestandsgebäude handelt, das im Sinne der EnEV 2009 gemischt genutzt wird,
d.h. teilweise als Wohn- und teilweise als Nichtwohnbau. Somit könnte er auch
die Beleuchtung bilanzieren sowie Sanierungsvorschläge für die Beleuchtung
erarbeiten.
Für gemischt genutzte Bestandsgebäude sieht die EnEV 2009 im § 17 (Grundsätze
des Energieausweise), Absatz 3, allerdings getrennte Energieausweise vor:
„Energieausweise werden für Gebäude ausgestellt. Sie sind für Teile von Gebäuden
auszustellen, wenn die Gebäudeteile nach § 22 getrennt zu behandeln sind.“
Fragen: Ist es
zulässig, dass der Energieberater das Altenheim als gemischt genutztes Gebäude
betrachtet und dementsprechend bilanziert sowie zwei Energieausweise ausstellt?
Antwort:
13.02.2011 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Seniorenheim
im Bestand - DIN V 18599 anwenden für die Energieberatung sowie
für den Energieausweis
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