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Kurzinfo:
Ein Planer und Gebäudeenergieberater in einem Ingenieurbüro führt einen
Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) für ein neues
Produktionsgebäude. Dabei wendet er die DIN V 18599 (Energetische Bewertung von
Gebäuden) an. Das Nichtwohngebäude umfasst drei Fertigungshallen mit einer
Grundfläche von insgesamt 15.000 Quadratmetern (m²). Diese Produktionshallen
werden auf 12 bis 19 Grad Celsius (°C) Innentemperatur - also niedrig - beheizt.
Der Bauherr wünscht, dass die Bausohle des neuen Produktionsgebäudes nicht
wärmegedämmt wird. Auch auf den fünf Meter (m) breiten Randstreifen will er
verzichten und stattdessen nur die Frostschürzen umlaufend dämmen. Rein
rechnerisch wird der Mindestwärmeschutz durch die reine 20 Zentimeter (cm)
starke Stahlbetonsohle mit Anstrich nicht erfüllt. Der Planer fragt uns ob er in
diesem Praxisfall eine Ausnahme beantragen könnte.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
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Aspekte:
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Auftrag: In einem
Ingenieurbüro für Tragwerksplanung führt ein Planer und Energieberater einen
Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) für einen neuen
Produktionsbau. Er wendet die DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden)
an.
Praxis: Das
Produktionsgebäude umfasst drei Fertigungshallen mit einer Grundfläche von
insgesamt 15.000 Quadratmetern (m²). Das Gebäude wird auf 12 bis 19 Grad Celsius
(°C) Innentemperatur - also niedrig - beheizt.
Da es sich in diesem Fall um ein beheiztes Gebäude handelt, greifen die
Regelungen der EnEV 2009. Im § 7 (Mindestwärmeschutz, Wärmebrücken) regelt die
EnEV, dass bei Neubauten die Außenbauteile gegen das Erdreich den
Mindestwärmeschutz gemäß der anerkannten Regeln der Technik erfüllen müssen. In
diesem Fall ist es die DIN 4108 (Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden),
Teil 2 (Mindestanforderungen an den Wärmeschutz).
Probleme: Der
Bauherr wünscht jedoch, dass die Sohle des Produktionsbaus nicht gedämmt wird.
Auch auf den fünf Meter (m) breiten Randstreifen will er verzichten und
stattdessen nur die Frostschürzen umlaufend dämmen.
Rein rechnerisch wird jedoch der Mindestwärmeschutz durch die reine 20
Zentimeter (cm) starke Stahlbetonsohle mit Anstrich nicht erfüllt.
Fragen: Kann der
Planer dem Bauherrn seine Wünsche erfüllen und ein Ausnahme vom
Mindestwärmeschutz beantragen?
Antwort:
27.02.2011 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Stahlbeton-Bodendecke
von Produktionshallen planen wenn der Bauherr keine Wärmedämmung
wünscht
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