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Kurzinfo:
Ein Diplom-Bauingenieur bilanziert den neuen Nichtwohnbau eines Investors
nach DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) und stellt den
Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 200) als EnEV-Nachweis aus.
Der Investor hofft das Gebäude hauptsächlich als Arztpraxen und Büroräume zu
vermieten. Die Geschosse bilden die Grundlage für eine Nutzungseinheit pro
Mietvertrag. Wie die Flächen letztendlich genutzt werden, liegt in der Hand der
Mieter. Bis auf eine zentrale Heizungsanlage für das gesamte Gebäude müssen sie
die technischen Anlagen für ihre Beleuchtung, Warmwasser-Erwärmung, Lüftung und
Kühlung selbst installieren. Soweit ist eine nur eine Nutzungseinheit vermietet.
Es ist jedoch abzusehen, dass auch zum Zeitpunkt der Bauabnahme noch nicht alle
Nutzungen bekannt sein werden. Der Bauherr benötigt den Energieausweis jedoch
bereits in der Planungsphase für seinen Förderantrag bei der KfW. Wie sollte der
Fachmann in diesem Praxisfall vorgehen?
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
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Auftrag: Ein
Diplom-Bauingenieur begleitet mit seinem Büro die Planung und den Bau eines
neuen Nichtwohngebäudes eines Investors. Für das Projekt führt der Planer die
energetische Bilanz gemäß Energieeinsparordnung (EnEV2009) durch und stellt die
geforderten Energie-Nachweise gemäß EnEV 2009 aus. Der Auftraggeber will bei der
KfW-Förderbank auch einen Antrag auf finanzielle Förderung stellen. Der
Bauingenieur stellt auch dafür die geforderten Energie-Nachweise aus.
Praxis: Das
Bauvorhaben liegt im Bundesland Bayern. Bei dem Neubau handelt es sich um das
Nichtwohngebäude eines Investors. Sein Ziel ist es, die Flächen hauptsächlich
für Arztpraxen und Büros als attraktive Mietflächen anzubieten. Die einzelnen
Geschosse sind als flexible Nutzfläche pro Mietvertrag vorgesehen. Deshalb will
der Bauherr den Geschossflächen in der Bauphase keine explizite Nutzung
zuweisen. Die künftigen Mieter sollen ihre Fläche nach ihren Bedürfnissen
ausbauen und die Räume entsprechend aufteilen. Für 60 Prozent (%) der Flächen
ist die Nutzung noch nicht festgelegt.
Die dezentrale Warmwasserversorgung überlässt der Bauherr seinen künftigen
Mietern. Sie sollen ihre angemieteten Räume dezentral lüften. Auch will der
Investor keine zentralen Lüftungsschächte noch sonstige Vorrichtungen wie z. B.
Wanddurchbrüche vorsehen noch vorinstallieren. Diese werden erst nach Bedarf
entsprechend nachgerüstet.
Probleme:
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Nutzungsprofile: Für das Gebäude hat der Bauherr keine konkrete
Nutzung definiert.
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Technische Anlagen: Zwar versorgt eine zentrale Heizungsanlage -
die der Investor bereitstellt – die Geschosse mit Raumwärme, die
Mieter müssen jedoch die zusätzlichen technischen Anlagen für
Beleuchtung, Kühlung und Lüftung nach ihrem Eigenbedarf selbst
installieren. Zum Zeitpunkt der Bauabnahme werden die einzelnen
Nutzung und Konditionierungen der Mietflächen voraussichtlich
nur teilweise bekannt sein.
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Energieausweis: Gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) muss
der Energieausweis als EnEV-Nachweis den energetischen Zustand
des fertig errichteten Neubaus dokumentieren. In unserem
Praxisfall ist jedoch soweit nur ein Geschoss, bzw. eine
Nutzungseinheit bereits vermietet. Wann die restlichen
Geschossflächen vermietet sein werden ist ungewiss. Der Bauherr
benötigt den Energieausweis als EnEV-Nachweis jedoch bereits im
Vorfeld, weil er einen Förderantrag bei der KfW einreichen will.
Fragen: Wie kann der
Planer den Neubau nach DIN V 18599 zonieren? Welche Nutzungsprofile kann er in
diesen Fall anwenden? Sollten die Mieter ihre Nutzflächen zusätzlich
anlagentechnisch ausstatten, wie müsste der Energieausweis diese Änderungen
berücksichtigen?
Antwort:
05.03.2011 und 16.03.2011 wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgenden passwortgeschützten Antworten
zu den baulichen und rechtlichen Aspekten:
Neu
geplantes Nichtwohngebäude eines Investors nach DIN V 18599
bilanzieren, mit flexibler künftiger Nutzung
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