Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2009 professionell anwenden: Fragen und Antworten
   Home + Aktuell
    GEG 2018
    EnEV 2014/2016
   EEWärmeG 2011
   EnEV 2009 Praxis
   · EnEV 2009 Text
 
· Praxis-Dialog
 · Praxis-Hilfen
   Neu: EPBD 2018
   Wissen + Praxis
   Dienstleister
.
   Service + Dialog
   Praxis-Hilfen
   EnEV-Newsletter
   Zugang bestellen
   Medien-Service
   EnEV-Archiv
   Kontakt | Portal
   Impressum
   Datenschutz
Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Fehlerhafte Energieausweise und EnEV-Nachweise - Bauämter kontrollieren und Aussteller verantworten

.
Kurzinfo:
Eine Diplom-Bauingenieurin hat des Öfteren Nachweise gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009), die von anderen Fachleuten ausgestellt waren, eingesehen und festgestellt, dass diese EnEV-Nachweise, bzw. Energieausweise, offensichtlich falsch ausgestellt waren. Die Aussteller hatten angegeben, dass sie die Berechnungen gemäß der Normen DIN 4108 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden), Teil 6 (Berechnung des Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs) und DIN 4701 (Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen), Teil 10 (Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung) durchgeführt hatten. Die EnEV 2009 erlaubt jedoch nur für Wohngebäude diese Normen als Berechnungsgrundlage zu nutzen. Bei den Energieausweisen handelte es sich jedoch offensichtlich um Nichtwohngebäude, beispielsweise ein Gewerbebetrieb oder eine Verkaufsstelle. Für diese Art von Gebäuden fordert die EnEV 2009 jedoch, dass die DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) als Grundlage für die Nachweis-Berechnungen dient. Die Fachfrau fragt uns inwieweit die Bauämter angehalten und verpflichtet sind die EnEV-Nachweise zu kontrollieren und wer für falsch ausgestellte Nachweise letztendlich verantwortlich ist.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, Energieausweis, Energieeinsparverordnung, EnEV-Nachweis, EnEV-Nachweise, ausstellen, erstellen, Aussteller, Normen, anwenden, nutzen, Wohngebäude, Nichtwohngebäude, Gewerbebetrieb, Verkaufsstelle, DIN, V, 4108-6, 4701-10, 18599, Berechnung, Berechnungen, berechnen, rechnen, kontrollieren, Kontrolle, Bauamt, Bauämter, zuständig, Zuständigkeit, Korrektheit, Richtigkeit, Verantwortung, Ordnungswidrigkeit, Ordnungswidrigkeiten, Bußgeld, Strafe, strafen, bestrafen

Auftrag: Eine Diplom-Bauingenieurin ist mit ihrem Büro auf die Energieberatung und Planung spezialisiert.

Praxis + Probleme: Die Fachfrau hat des Öfteren Nachweise gemäß EnEV 2009, die von anderen Fachleuten ausgestellt waren, eingesehen und festgestellt, dass diese EnEV-Nachweise, bzw. Energieausweise falsch ausgestellt waren.
Gleich auf der ersten Seite hatten die Aussteller angegeben, dass sie die EnEV-Berechnungen gemäß der Normen DIN 4108-6 und DIN 4701-10 durchgeführt hatten.
Die EnEV 2009 erlaubt jedoch nur für Wohngebäude diese Normen als Berechnungsgrundlage zu nutzen. Bei den Energieausweisen handelte es sich jedoch offensichtlich um Nichtwohngebäude, beispielsweise einen Gewerbebetrieb oder eine Verkaufsstelle.
Für diese Art von Gebäuden fordert die EnEV 2009 jedoch, dass die DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) als Grundlage für die Nachweis-Berechnungen herangezogen wird.

Fragen: Inwieweit sind die Bauämter angehalten und verpflichtet die EnEV-Nachweise zu kontrollieren? Wer trägt die Verantwortung für falsch ausgestellte Nachweise? Muss ein Aussteller einen falschen EnEV-Nachweis kostenfrei und richtig berechnet nachliefern?

Antwort: 20.04.2011 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Fehlerhafte Energieausweise und EnEV-Nachweise - Kontrolle durch die Bauämter und Verantwortung des Ausstellers

Leseprobe Nichtwohnbau: Fragen + Antworten

Leseprobe Wohnbau: Fragen + Antworten

Wollen Sie unseren Premium-Zugang kennenlernen?
Über 500 Antworten auf EnEV-Praxisfragen finden Sie
als Abonnent in unserem Premium-Bereich. Per E-Mail erfahren Sie über neue Antworten und Downloads.
->
Premium Zugang: Jetzt informieren und bestellen

Zum Anfang der Seite

Professionelle Praxishilfen download und bestellen

.  

Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

|SUCHEN      |EnEV 2009 Text      |Kurz-Info      |Praxis-Dialog      |Praxis-Hilfen      |KONTAKT

.

       Impressum

© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart