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Kurzinfo:
Eine Architektin plant eine neue, große Logistikhalle und soll auch die
erforderlichen Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ausstellen.
Die Halle ist 3.500 Quadratmeter (m²) groß und ist mit Überladebrücken
ausgestattet. Die 25 Tore des neuen Industriebaus werden betriebsbedingt 8
Stunden täglich geöffnet bleiben. Die EnEV 2009 greift jedoch nicht für
"Betriebsgebäude, soweit sie nach Verwendungszweck großflächig und lang
anhaltend offen gehalten werden müssen".
Die Architektin fragt uns, wie die Definition "großflächig und lang anhaltend
offengehalten" konkret zu verstehen ist und ob die EnEV 2009 im Fall dieser
neuen Logistikhalle tatsächlich greift. Sollte die Logistikhalle unter die EnEV
2009 fallen, stellt sich die Frage ob die Architektin die Überlagebrücken bei
der Ermittlung des mittleren U-Wertes als opake Bauteile mit berücksichtigen
oder diese als Tor in Ansatz bringen sollte. Welchen U-Wert sollte sie ggf.
dafür ansetzen? Sie bittet uns um eine Experten-Meinung.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
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Energieeinsparverordnung, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau,
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Auftrag: Eine
Architektin plant im Auftrag eines Bauherrn eine neue, 3.500 m² große
Logistikhalle. Sie soll bei Bedarf auch den Energieausweis als EnEV-Nachweis
gemäß EnEV 2009 für dieses zu errichtende Nichtwohngebäude ausstellen.
Praxis: Es handelt
sich um eine neu zu errichtende, niedrig beheizte Logistikhalle mit einer
Nettogrundfläche von 3.500 m². Die Halle ist mit Überladebrücken und 25 Toren
ausgestattet. Die Tore sind insgesamt ca. 210 m² groß bei einer
Gesamt-Außenwandfläche von 2.300 m². Die Tore werden betriebsbedingt täglich ca.
8 Stunden geöffnet bleiben.
Probleme: Die EnEV
2009 listet unter den Ausnahme-Gebäuden, für die sie nicht greift, im § 1
(Anwendungsbereich), Absatz 2, Nr. 2 auch "Betriebsgebäude, soweit sie nach
Verwendungszweck großflächig und lang anhaltend offen gehalten werden müssen".
Es stellt sich die Frage, ob die EnEV 2009 für die neue Logistikhalle greift.
Falls der Bauherr den EnEV-Nachweis für die Logistikhalle erbringen muss, fragt
sich die Architektin wie sie die Überladebrücken beurteilen sollte.
Fragen: Wie sind die
EnEV-Begriffe "lang anhaltend" und "großflächig" in diesem Kontext zu verstehen?
Fällt die Logistikhalle unter den Anwendungsbereich der EnEV 2009? Sollte die
Logistikhalle die EnEV 2009 erfüllen müssen, stellen sich weitere Fragen: Müssen
die Überladebrücken bei der Ermittlung des mittleren U-Wertes opaker Bauteile
mit berücksichtigt werden? Ist es zulässig die Überladebrücken alternativ als
Tor in Ansatz zu bringen? Welchen U-Wert müsste die Architektin bei der
EnEV-Berechnung ansetzen?
Antwort:
02.05.2011 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Energieausweis
als EnEV-Nachweise für neu geplante, große Logistikhalle mit
Überladebrücken und 25 Toren
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