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Kurzinfo:
Ein Architekt plant ein neues Industriegebäude mit einer Produktionshalle
für Membrantechnik sowie technischen Nebenräumen, WC-Räume und Flure. In einem
Teilbereich umfasst der Neubau auch Büroflächen samt Fluren und WC-Anlagen. Der
Auftraggeber beabsichtigt für die Finanzierung bei der KfW einen Förderantrag
einzureichen. Der Fachmann soll dafür die geförderten Energie-Nachweise
ausstellen. Gemäß den KfW-Förderrichtlinien, muss der Jahres-Primärenergiebedarf
des Neubaus unter 80 Prozent des von der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)
erlaubten Höchstwertes liegen. Der Transmissionswärmeverlust des geplanten
Industriebaus darf höchstens dem Wert des Referenzgebäudes gemäß EnEV 2009,
Anlage 2 (Anforderungen an Nichtwohngebäude) entsprechen. Der geplante Neubau
umfasst auch Schächte für drei Fahrstühle, die jeweils unterschiedlich viele
Stockwerke bedienen. Die Aufzugsschächte werden nur über das beheizte
Treppenhaus erwärmt. Wie sollte der Architekt die Fahrstuhlschächte in der
Energiebilanz für den EnEV-Nachweis des Neubaus berücksichtigen?
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Energieausweis, Ausweis,
Gebäudeausweis, Bedarf, Energiebedarf, Energiebedarfsausweis,
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2, EnEV 2009, Angabe, Angaben, Transmissionswärmeverlust,
Förderantrag, Bilanzierung, bilanzieren, Berechnung, berechnen,
Systemgrenze,
Auftrag: Ein
Architekt stellt für eine neues Nichtwohngebäude den öffentlich-rechtlichen
Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) sowie den geforderten
Energie-Nachweis für den KfW-Förderantrag des Bauherrn aus.
Praxis: In diesem
Projekt handelt es sich im Sinne der EnEV 2009 um ein neu zu errichtendes
Nichtwohngebäude. Es umfasst eine Produktionshalle für Membrantechnik
einschließlich Nebenräume für die Technik und WC sowie Flure. In einem
Teilbereich des Gebäudes sind auch Büroflächen mit Fluren und WC-Anlagen
vorgesehen.
Der Bauherr strebt eine finanzielle Förderung durch die KfW-Förderbank an. Die
KfW fördert den Neubau von Nichtwohngebäude u. a. in dem „ERP-Umwelt- und
Energieeffizienzprogramm (237)“ Die Abkürzung "ERP" steht hier für: European
Recovery Programm und wurde als Marshallplan am 5. Juni 1947 vom amerikanischen
Außenminister Marshall als wirtschaftliches Aufbauprogramm für Europa
eingeführt. Für die aktuellen Konditionen zu den Beihilfen im Rahmen der ERP-
und KfW-Förderprogramme siehe „Allgemeines
Merkblatt zu Beihilfen“.
Die KfW fördert im ERP-Umwelt- und
Energieeffizienzprogramm (237) auch „Gebäudeneubauten mit geringem
Energiebedarf“. Voraussetzungen für die Förderung sind:
-
Der
Jahres-Primärenergiebedarf des Gebäudes muss die Vorgaben der
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) um mind. 20 Prozent (%)
unterschreiten.
-
Der
Transmissionswärmeverlust des Gebäudes darf den Höchstwert des
Referenzgebäudes gemäß EnEV 2009, Anlage 2 (Anforderungen an
Nichtwohngebäude) nicht überschreiten.
Mit dem Förderantrag muss der Bauherr auch den Energieausweis
als EnEV-Nachweis für Neubauten (d. h auf der Grundlage des
berechneten Energiebedarfs) sowie zusätzlich Angaben zu dem
Transmissionswärmeverlust des Gebäudes als Anlage beifügen.
Details siehe auf den
KfW-Webseiten.
Probleme: Bei der
energetischen Bilanzierung des geplanten Neubaus stieß der Architekt bei den
Berechnungen für den Energieausweis als Nachweis auf folgendes Problem:
In der wärmegedämmte Gebäudehülle des Neubaus sind auch drei Schächte für
Fahrstühle vorgesehen. Die Aufzüge bedienen unterschiedlich viele Stockwerke,
wie folgt: Aufzug 1 bedient zwei Etagen, Aufzug 2 versorgt drei Etagen und
Aufzug 3 bedient sogar sechs Etagen. Die Aufzugs-Schächte erhalten keine
gesonderte Beheizung. Sie werden über das beheizte Treppenhaus erwärmt.
Fragen: Wie werden die
Fahrstuhlschächte in der Energiebilanz für den EnEV-Nachweis des neues
Industriebaus berücksichtigt?
Antwort:
12.05.2011 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Fahrstuhlschächte
in neuem Industriebau für EnEV-Nachweis zum KfW-Förderantrag
berücksichtigen
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