Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Auslegung der Vorlauftemperatur für Heizkörper in erneuerter Heizungsanlage in Wohngebäude

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Kurzinfo:
Ein Diplom-Ingenieur berät einen Eigentümer bei der energetischen Bewertung seines Wohnhauses und soll auch einen bedarfsorientierten Energieausweis ausstellen. Dabei stellten sich Fragen in Verbindung mit der Vorlauftemperatur bei Heizungsanlagen mit Brennwertkesseln. Der Fachmann wandte sich an uns mit folgenden Fragen: Ist bei der energetischen Bewertung eines Gebäudes die Vorlauftemperatur für Brennwertkessel in der Energieeinsparverordnung (EnEV) verbindlich festgelegt? Wenn dieses zutrifft, für welche Vorlauftemperatur müssen laut EnEV die Heizkörper ausgelegt werden? Gilt die diesbezügliche Experten-Antwort in EnEV-online vom Juni 2006 auch heute, für die Anwendung der EnEV 2009?

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: Energieeinsparverordnung, EnEV, 2004, 2007, 2009, wohnen, Wohnnutzung, Wohnhaus, Wohngebäude, Wohnbau, Wohnungsbau, Wohnhäuser, Gebäude, neu, Neubau, zu, errichten, bauen, Bau, Planung, planen, Heizung, heizen, Heizungsanlage, gemeinsam, einbauen, Einbau, Energieausweis, EnEV-Nachweis, Nachweis, öffentlich, rechtlich, öffentlich-rechtlich, nachweisen, ausstellen, erstellen, berechnen, Berechnung, Bilanz, bilanzieren, Geltungsbereich, gelten, berücksichtigen, Nahwärme, Fernwärme, Primärenergiefaktor, Heizkörper, Auslegungstemperaturen, Auslegungstemperatur, auslegen, energetisch, bewerten, Bewertungen, DIN, V, 4701, Teil, 10, 4701-10, Energetische, Bewertung, heiztechnische, raumlufttechnischer, Anlagen, Anlagentechnik

Auftrag: Ein Diplom-Ingenieur berät einen Eigentümer bei der energetischen Bewertung seines Wohnhauses und soll auch einen bedarfsorientierten Energieausweis ausstellen.

Praxis + Probleme: Im Jahr 2006 war unser Fragesteller ein Bauherr. Ein Sanitärinstallateur hatte im Jahr 2005 in seinem Einfamilienhaus - Baujahr 1936 – die Heizungsanlage erneuert. Anstatt der alten Nachtspeicherheizungen installierte der Fachmann einen gasbefeuerten Brennwertkessel sowie Heizkörper im ganzen Haus. Der Installateur hatte die Heizkörper auch entsprechend ausgelegt.
Nachdem es im Winter 2005/2006 in einem Raum jedoch zu kalt war, hatte sich unser Fragesteller mit der dazumal geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2004) und deren praktischer Anwendung beschäftigt. Seiner Meinung nach sollten die Heizkörper bei einer Heizungsanlage mit Brennwertkessel für eine Vorlauftemperatur von 55 Grad Celsius (°C) ausgelegt werden. Der Installateur vertrat jedoch die Meinung, dass 70 °C Vorlauftemperatur richtig seien. Bei 55 °C wäre die installierte Heizfläche wesentlich zu klein, bei 70 °C würde sie (theoretisch) ausreichen.

Fragen: Ist die Vorlauftemperatur für Brennwertkessel in der heute gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) verbindlich festgelegt? Wenn dieses zutrifft, für welche Vorlauftemperatur müssen die Heizkörper lauf EnEV 2009 ausgelegt werden?

Antwort: 15.05.2011 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Auslegung der Vorlauftemperatur für Heizkörper in erneuerter Heizungsanlage in Wohngebäude

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