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Kurzinfo:
Ein Diplom-Ingenieur berät einen Eigentümer bei der energetischen Bewertung
seines Wohnhauses und soll auch einen bedarfsorientierten Energieausweis
ausstellen. Dabei stellten sich Fragen in Verbindung mit der Vorlauftemperatur
bei Heizungsanlagen mit Brennwertkesseln. Der Fachmann wandte sich an uns mit
folgenden Fragen: Ist bei der energetischen Bewertung eines Gebäudes die
Vorlauftemperatur für Brennwertkessel in der Energieeinsparverordnung (EnEV)
verbindlich festgelegt? Wenn dieses zutrifft, für welche Vorlauftemperatur
müssen laut EnEV die Heizkörper ausgelegt werden? Gilt die diesbezügliche
Experten-Antwort in EnEV-online vom Juni 2006 auch heute, für die Anwendung der
EnEV 2009?
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
Energieeinsparverordnung, EnEV, 2004, 2007, 2009, wohnen,
Wohnnutzung, Wohnhaus, Wohngebäude, Wohnbau, Wohnungsbau,
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4701-10, Energetische, Bewertung, heiztechnische,
raumlufttechnischer, Anlagen, Anlagentechnik
Auftrag: Ein
Diplom-Ingenieur berät einen Eigentümer bei der energetischen Bewertung seines
Wohnhauses und soll auch einen bedarfsorientierten Energieausweis ausstellen.
Praxis +
Probleme: Im Jahr 2006 war unser Fragesteller ein
Bauherr. Ein Sanitärinstallateur hatte im Jahr 2005 in seinem Einfamilienhaus -
Baujahr 1936 – die Heizungsanlage erneuert. Anstatt der alten
Nachtspeicherheizungen installierte der Fachmann einen gasbefeuerten
Brennwertkessel sowie Heizkörper im ganzen Haus. Der Installateur hatte die
Heizkörper auch entsprechend ausgelegt.
Nachdem es im Winter 2005/2006 in einem Raum jedoch zu kalt war, hatte sich
unser Fragesteller mit der dazumal geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV
2004) und deren praktischer Anwendung beschäftigt. Seiner Meinung nach sollten
die Heizkörper bei einer Heizungsanlage mit Brennwertkessel für eine
Vorlauftemperatur von 55 Grad Celsius (°C) ausgelegt werden. Der Installateur
vertrat jedoch die Meinung, dass 70 °C Vorlauftemperatur richtig seien. Bei 55
°C wäre die installierte Heizfläche wesentlich zu klein, bei 70 °C würde sie
(theoretisch) ausreichen.
Fragen: Ist die
Vorlauftemperatur für Brennwertkessel in der heute gültigen
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) verbindlich festgelegt? Wenn dieses
zutrifft, für welche Vorlauftemperatur müssen die Heizkörper lauf EnEV 2009
ausgelegt werden?
Antwort:
15.05.2011 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Auslegung
der Vorlauftemperatur für Heizkörper in erneuerter
Heizungsanlage in Wohngebäude
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