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Kurzinfo:
Ein Diplom-Bauingenieur begleitet die energetische Generalsanierung eines
bestehenden Hauptschul-Gebäudes und stellt auch die Nachweise gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) aus. Das Schulgebäude wird generalsaniert.
Dabei wird auch die alte Ölheizanlage wird durch neue eine Heizung mit
Pelletkessel ersetzt. Die neue Heizanlage wird über ein Fernwärmenetz auch
weitere kommunale Gebäude in der Umgebung mit Wärme versorgen. Durch den
Heizbetrieb entstehen im Heizraum der Hauptschule erhebliche Abwärmeverluste.
Aus der Sicht des Planers sollten man bei der energetischen Bilanzierung für die
EnEV-Nachweise diese Wärmeverluste dem Schulgebäude als Wärme „gutschreiben“,
weil sie tatsächlich auch zur Gebäudeerwärmung mit beitragen. Doch weder in der
EnEV 2009, noch in der DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) hat der
Planer einen Anhaltspunkt für die Anrechnung einer derartigen Wärmegutschrift
gefunden. Wie könnte er diese Wärmemenge im öffentlich-rechtlichen
EnEV-2009-Rechenverfahren berücksichtigen?
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
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Auftrag: Ein
Diplom-Bauingenieur begleitet die energetische Generalsanierung eines
bestehenden Hauptschul-Gebäudes. Er stellt auch die erforderlichen Nachweise
gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) aus.
Praxis: Das bestehende
Gebäude einer Hauptschule wird generalsaniert. Im Zuge dieser Maßnahmen wird
auch die alte Ölheizanlage erneuert. Sie wird durch eine Heizung mit
Pelletkessel ersetzt. Die neue Heizanlage wird dermaßen ausgelegt, dass sie über
ein Fernwärmenetz auch weitere kommunale Gebäude in der Umgebung mit Wärme
versorgen kann.
Probleme: Durch den
neuen Heizbetrieb entstehen im Heizraum der Schule erhebliche Abwärmeverluste.
Aus der Sicht des Planers sollten man bei der energetischen Bilanzierung für die
EnEV-Nachweise diese Wärmeverluste der Heizung dem Schulgebäude als Wärme
„gutschreiben“, weil sie tatsächlich auch zur Gebäudeerwärmung mit beitragen.
Doch weder in der EnEV 2009, noch in der DIN V 18599 hat der Planer einen
Anhaltspunkt für die Anrechnung dieser Wärmegutschriften gefunden.
Fragen: Wie könnte der
Planer diese Wärmemenge im öffentlich-rechtlichen Rechenverfahren nach der EnEV
2009 berücksichtigen?
Antwort:
05.06.2011 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Abwärme
durch neue Heizungsanlage in bestehendem Schulgebäude als
Wärmegewinne berücksichtigen
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