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Kurzinfo:
Ein Bauingenieur begleitet die Planung eines neuen Wohnhauses und stellt
auch die Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) und
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) aus. Der Planer hat dem
Bauherrn vorgeschlagen, das EEWärmeG durch Einsatz einer Solaranlage zu
erfüllen. Der Bauherr wünscht sich jedoch eher eine Lüftungsanlage mit
Wärmerückgewinnung (WRG). Der Fachmann fragt uns inwieweit der Bauherr das
EEWärmegesetz 2011 mit einer Lüftungsanlage mit WRG erfüllen könnte.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
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Auftrag: Ein
Bauingenieur begleitet die Planung eines neuen Wohnhauses und stellt auch die
Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) und
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) aus.
Praxis: Es handelt
sich um ein neues Wohnhaus, welches jetzt geplant wird. Den Bauantrag hat der
Bauherr nach dem 1. Mai 2011 eingereicht, d.h. das fertig erbaute Wohngebäude
muss sowohl die EnEV 2009 als auch das EEWärmeG 2011 erfüllen.
Probleme: Der Planer
hat dem Bauherrn vorgeschlagen, das EEWärmeG durch Einsatz einer Solaranlage zu
erfüllen. Der Bauherr wünscht sich jedoch eher eine Lüftungsanlage mit
Wärmerückgewinnung (WRG).
Fragen: Wie sind die
Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes mit dem Einbau einer
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung zu erfüllen?
Antwort:
11.06.2011 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
EEWärmeG
2011 erfüllen für neues Wohnhaus mit Solaranlage und Lüftung mit
Wärmerückgewinnung
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