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Kurzinfo:
Eine Architektin erstellt den Energieausweis nach der geltenden
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009), als EnEV-Nachweis für drei
Mehrfamilienhäuser, die nebeneinander liegend neu erbaut werden. Den Nachweis
benötigt der Bauherr auch für den Förderantrag als KfW-70-Effizienzhaus. Alle
drei Häuser sollen durch ein Blockheizkraftwerk (BHKW) im Keller beheizt werden.
Diese Anlage soll die Grundlast für den Warmwasserbedarf decken. Die Spitzenlast
soll ein Heizwerk mit fossilem Brennstoff abfangen. Die gesamte Heizung
befindet sich im unbeheizten Keller. Somit ist sie außerhalb der Systemgrenze
(wärmeabgebende Gebäudehülle nach EnEV 2009) des Wohnhauses. Deshalb muss die
Fachfrau bei der Nachweis-Berechnung die beiden Heizungen als Nah-/ und
Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), bzw. als Nah-/ Fernwärme aus
Heizwerken berücksichtigen. Es stellt sich die Frage welche
Primärenergiefaktoren sie bei der EnEV-Berechnung jeweils ansetzen sollte.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Energieausweis,
EnEV-Nachweis, Nachweis, öffentlich-rechtlich, KfW, Förderung,
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Auftrag: Eine
Architektin ist auch als Energieberaterin tätig. Für einen Auftraggeber erstellt
sie den Energieausweis als EnEV-Nachweis für drei Mehrfamilienhäuser, die
nebeneinander liegend neu erbaut werden. Diesen Nachweis benötigt der Bauherr
auch als Anlage für seinen Förderantrag bei der KfW-Förderbank. Die
Mehrfamilienhäuser werden als KfW-70-Effizienzhäuser geplant und gebaut.
Praxis: Es handelt
sich um neue Wohnhäuser, die jetzt geplant werden. Es sind drei
Mehrfamilienhäuser, die nebeneinander stehen werden.
Probleme: Es ist
geplant, alle drei Wohnhäuser durch ein Blockheizkraftwerk (BHKW) im Keller zu
beheizen. Diese Anlage soll die Grundlast für den Warmwasserbedarf der Häuser
decken. Die Spitzenlast soll allerdings ein Heizwerk mit fossilem Brennstoff
decken.
Die gesamte Heizungsanlage befindet sich im unbeheizten Keller. Somit ist sie
außerhalb der Systemgrenze (wärmeabgebende Gebäudehülle nach EnEV 2009) des
Wohnhauses. Deshalb muss die Fachfrau bei der Nachweis-Berechnung nach EnEV 2009
die beiden Heizungen folgendermaßen berücksichtigen:
- Nah-/ und Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK),
- Nah-/ Fernwärme aus Heizwerken.
Der Primärenergiefaktor für Heizwerke (Nah-/ und Fernwärme) fossil liegt bei
1,3.
Fragen: Ist es
zulässig in diesem Praxisfall für die Nah-/Fernwärme aus KWK mit Biogas als
Brennstoff einen Primärenergiefaktor von 0,0 bei der Berechnung anzusetzen? Ist
es zulässig in diesem Praxisfall für Nah-/Fernwärme aus Heizwerken mit
erneuerbarem Brennstoff einen Primärenergiefaktor von 0,1 anzusetzen?
Antwort:
24.07.2011 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Primärenergiefaktoren
für Blockheizkraftwerk mit Biogas und für Heizwerk mit fossiler
oder erneuerbarer Energie
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