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Kurzinfo:
Ein Bauingenieur ist auf Industriebauten spezialisiert. Für einen
Auftraggeber soll er die großflächige Erweiterung einer Produktionshalle
entwerfen und den Energieausweis als Nachweis nach der Energieeinsparverordnung
(EnEV 2009) ausstellen. In einem Bauantrag soll der Eigentümer die Erweiterung
der bestehenden Produktionshalle genehmigen lassen. Die Erweiterung umfasst eine
neue Produktionshalle von 2.500 Quadratmetern (m²) – die auf 18 Grad Celsius
(°C) beheizt wird sowie eine angrenzende Hochregallagerhalle von 1.500 m² - die
auf 6°C beheizt wird. Der Bauingenieur fragt uns ob es stimmt, dass der
Eigentümer für die Hochregallagerhalle kein Energieausweis als EnEV-Nachweis
benötigt, da dieses Gebäude nicht unter die EnEV 2009 fällt.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, EnEV-Nachweis,
Energieausweis, nachweisen, Ausweis, öffentlich-rechtlicher,
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Gebäude, erweitern, Erweiterung, anbauen, Anbau, ausbauen,
Ausbau, umbauen, Umbau, beheizen, beheizt, niedrig, normal,
Geltungsbereich, gelten, Ausnahmen, § 2, Ausnahme,
Auftrag: Ein
Bauingenieur ist auf Industriebauten spezialisiert. Für einen Auftraggeber soll
er die großflächige Erweiterung einer Produktionshalle entwerfen und den
Energieausweis als Nachweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)
ausstellen.
Praxis: Es handelt
sich um ein bestehendes Industriegebäude mit einer Produktionshalle in der mit
Hilfe mit Maschinen produziert wird.
In einem Bauantrag soll der Eigentümer die Erweiterung der bestehenden
Produktionshalle genehmigen lassen. Die Erweiterung umfasst:
Probleme: Die EnEV
2009 regelt im § 1 (Geltungsbereich) auch welche Gebäude eine Ausnahme bilden
und aufgrund ihrer Nutzung nicht unter die EnEV 2009 fallen – mit Ausnahme der §
12 (Energetische Inspektion von Klimaanlagen) und § 13 (Inbetriebnahme von
Heizkesseln und sonstigen Wärmeerzeugersystemen).
Im § 1, zweiten Absatz listet die EnEV 2009 unter Nr. 9 auch folgende Gebäude
als Ausnahme: „sonstige handwerkliche, landwirtschaftliche, gewerbliche und
industrielle Betriebsgebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung auf eine
Innentemperatur von weniger als 12 Grad Celsius oder jährlich weniger als vier
Monate beheizt sowie jährlich weniger als zwei Monate gekühlt werden.“
Fragen: Stimmt, dass
der Eigentümer für die Hochregallagerhalle kein Energieausweis als EnEV-Nachweis
benötigt, da dieses Gebäude nicht unter die EnEV 2009 fällt?
Antwort:
06.09.2011 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Energieausweis
für die großflächige Erweiterung einer Produktionshalle auch mit
einem Hochregellager
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