Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2009 professionell anwenden: Fragen und Antworten
   Home + Aktuell
    GEG 2018
    EnEV 2014/2016
   EEWärmeG 2011
   EnEV 2009 Praxis
   · EnEV 2009 Text
 
· Praxis-Dialog
 · Praxis-Hilfen
   Neu: EPBD 2018
   Wissen + Praxis
   Dienstleister
.
   Service + Dialog
   Praxis-Hilfen
   EnEV-Newsletter
   Zugang bestellen
   Medien-Service
   EnEV-Archiv
   Kontakt | Portal
   Impressum
   Datenschutz
Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Energieausweis für die großflächige Erweiterung einer Produktionshalle auch mit einem Hochregellager

.
Kurzinfo:
Ein Bauingenieur ist auf Industriebauten spezialisiert. Für einen Auftraggeber soll er die großflächige Erweiterung einer Produktionshalle entwerfen und den Energieausweis als Nachweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ausstellen. In einem Bauantrag soll der Eigentümer die Erweiterung der bestehenden Produktionshalle genehmigen lassen. Die Erweiterung umfasst eine neue Produktionshalle von 2.500 Quadratmetern (m²) – die auf 18 Grad Celsius (°C) beheizt wird sowie eine angrenzende Hochregallagerhalle von 1.500 m² - die auf 6°C beheizt wird. Der Bauingenieur fragt uns ob es stimmt, dass der Eigentümer für die Hochregallagerhalle kein Energieausweis als EnEV-Nachweis benötigt, da dieses Gebäude nicht unter die EnEV 2009 fällt.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, EnEV-Nachweis, Energieausweis, nachweisen, Ausweis, öffentlich-rechtlicher, Nachweis, ausstellen, erstellen, berechnen, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, Gewerbebau, Industriebau, Industriegebäude, Industriehalle, Produktion, Produktionshalle, Lager, Bestand, Baubestand, Bestandsgebäude, Altbau, bestehend, bestehendes, Gebäude, erweitern, Erweiterung, anbauen, Anbau, ausbauen, Ausbau, umbauen, Umbau, beheizen, beheizt, niedrig, normal, Geltungsbereich, gelten, Ausnahmen, § 2, Ausnahme,

Auftrag: Ein Bauingenieur ist auf Industriebauten spezialisiert. Für einen Auftraggeber soll er die großflächige Erweiterung einer Produktionshalle entwerfen und den Energieausweis als Nachweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ausstellen.

Praxis: Es handelt sich um ein bestehendes Industriegebäude mit einer Produktionshalle in der mit Hilfe mit Maschinen produziert wird.
In einem Bauantrag soll der Eigentümer die Erweiterung der bestehenden Produktionshalle genehmigen lassen. Die Erweiterung umfasst:

  • eine neue Produktionshalle von 2.500 Quadratmetern (m²) – die auf 18 Grad Celsius (°C) beheizt wird sowie

  • eine angrenzende Hochregallagerhalle von 1.500 m² - die auf 6°C beheizt wird.

Probleme: Die EnEV 2009 regelt im § 1 (Geltungsbereich) auch welche Gebäude eine Ausnahme bilden und aufgrund ihrer Nutzung nicht unter die EnEV 2009 fallen – mit Ausnahme der § 12 (Energetische Inspektion von Klimaanlagen) und § 13 (Inbetriebnahme von Heizkesseln und sonstigen Wärmeerzeugersystemen).
Im § 1, zweiten Absatz listet die EnEV 2009 unter Nr. 9 auch folgende Gebäude als Ausnahme: „sonstige handwerkliche, landwirtschaftliche, gewerbliche und industrielle Betriebsgebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung auf eine Innentemperatur von weniger als 12 Grad Celsius oder jährlich weniger als vier Monate beheizt sowie jährlich weniger als zwei Monate gekühlt werden.“

Fragen: Stimmt, dass der Eigentümer für die Hochregallagerhalle kein Energieausweis als EnEV-Nachweis benötigt, da dieses Gebäude nicht unter die EnEV 2009 fällt?

Antwort: 06.09.2011 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Energieausweis für die großflächige Erweiterung einer Produktionshalle auch mit einem Hochregellager

Leseprobe Nichtwohnbau: Fragen + Antworten

Wollen Sie unseren Premium-Zugang kennenlernen?
Über 500 Antworten auf EnEV-Praxisfragen finden Sie
als Abonnent in unserem Premium-Bereich. Per E-Mail erfahren Sie über neue Antworten und Downloads.
->
Premium Zugang: Jetzt informieren und bestellen

Zum Anfang der Seite

Professionelle Praxishilfen download und bestellen

.  

Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

|SUCHEN      |EnEV 2009 Text      |Kurz-Info      |Praxis-Dialog      |Praxis-Hilfen      |KONTAKT

.

       Impressum

© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart