Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Bodenplatte für neue Grundschule planen

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Kurzinfo:
Ein Architekt plant eine neue Grundschule und stellt auch die erforderlichen Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) aus. Die gedämmte Bodenplatte des Neubaus liegt vollflächig auf dem Erdreich. Die EnEV 2009 regelt in Anlage 2 (Anforderungen für Nichtwohngebäude) auch die maximalen U-Werte für opake Außenbauteile und wie man die die einzelnen Außenbauteile rechnerisch berücksichtigt. Verglichen mit den U-Wert-Anforderungen der EnEV 2009, Anlage 3 (Anforderungen im Baubestand) stellt der Architekt fest, dass es theoretisch möglich wäre in dem Neubau eines Nichtwohngebäudes eine Bodenplatte einzuplanen, die einen geringeren Wärmeschutz aufweist, als die EnEV 2009 bei der Sanierung derselbigen fordern würde. Der Fachmann bittet uns um die Meinung eines EnEV-Experten zu diesem Widerspruch.

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Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Nichtwohnbau, Nichtwohngebäude, Schule, Schulbau, Grundschule, Schulgebäude, Gebäude, Neubau, neu, zu, errichten, bauen, planen, entwerfen, Bodenplatte, gedämmt, dämmen, Dämmung, Wärmedämmung, Anforderung, Wärmeschutz, Anlage, 2, Wärmedurchgangskoeffizient, U-Wert, Höchstwert, Höchstwerte, maximal, Sanierung, sanieren, Modernisierung, modernisieren, Erneuerung, erneuern, Ersatz, ersetzen, DIN, 4108, Energieeinsparung, Teil, 2, Mindestwert, Wärmedurchlasswiderstand, Wärmedurchlasswiderstände, Widerspruch

Auftrag: Ein Architekt plant eine neue Grundschule und stellt auch die EnEV-Nachweise aus.

Praxis: Die gedämmte Bodenplatte des Neubaus liegt vollflächig auf dem Erdreich. Die EnEV 2009 erlaubt gemäß Anlage 2 (Nichtwohngebäude) für opake Außenbauteile einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von höchstens 0,35 Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/m²K). Unter Nr. 2.3 (Berechnung des Mittelwerts des Wärmedurchgangskoeffizienten) regelt die Verordnung, dass Bauteile, die an Erdreich grenzen, zusätzlich mit Faktor 0,5 zu gewichten sind.

Probleme: Dies führt aus der Sicht des Architekten jedoch dazu, dass die Bodenplatte auf Erdreich einen maximalen U-Wert von 0,70 W/m²K haben kann oder noch schlechter, wenn die anderen Außenbauteile niedrigere U-Werte als 0,35 W/m²K aufweisen.
Bei Sanierung bzw. eines erstmaligen Einbaus einer Bodenplatte auf Erdreich erlaubt die EnEV 2009 in Anlage 3 (Anforderungen Baubestand), Tabelle 1 (Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten Bauteile) einen U-Wert von höchstens 0,30 W/m²K.
Daraus ergibt sich aus der Sicht des Architekten ein großer Widerspruch, denn das hieße, dass ein Neubau einen schlechteren U-Wert der Bodenplatte haben könnte als bei einer Sanierung / Erneuerung erlaubt wäre.
Bei einem U-Wert von 0,70 W/m²K wird der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108 (Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden), Teil 2 (Mindestanforderungen an den Wärmeschutz), Tabelle 3 (Mindestwerte für Wärmedurchlasswiderstände von Bauteilen) eingehalten, also ist diese Anforderung an den Neubau eindeutig erfüllt; bei der Erfüllung der EnEV hat der Architekt allerdings Zweifel.

Frage: Wie erklärt sich diese Diskrepanz der Anforderungen der EnEV 2009 für den Wärmeschutz der Bauplatte bei Neubau und bei Sanierung?

Antwort: 11.09.2011 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart