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Kurzinfo:
Ein Architekt plant ein Wohnheim mit ca. 900 Quadratmeter (m²) Nutzfläche.
Dieses soll das bestehende, natürlich belüftete Wohnheim – Baujahr 2004 –
erweitert. Der Planer arbeitet das Energiekonzept aus und führt auch die
geforderten Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009). Das neue
Wohnheim wird als „KfW Effizienzhaus 55“ geplant und erbaut. Der Auftraggeber
strebt die Förderung durch die KfW im Programm „Energieeffizientes Bauen“ an.
Eine Holz-Pellet-Anlage soll das neue Wohnheim beheizen und mit warmem Wasser
versorgen. Für den Neubau ist auch keine Lüftungsanlage vorgesehen, gelüftet
wird über die Fenster, wie im bestehenden Gebäude. Dieses verfügt auch nicht
über eine ventilatorgestützte Lüftung. Der Architekt hat den EnEV-Nachweis mit
freier Fensterlüftung erstellt und das Wohnheim erfüllt die Anforderungen an ein
KfW Effizienzhaus 55. Der Architekt fragt hier, ob normgemäß eine
ventilatorgestützte Lüftung erforderlich ist. Der Bauherr wünscht nur eine
Fensterlüftung. Das bestehende Wohnheim funktioniert auch nur mit
Fensterlüftung.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV 2009, Energieeinsparverordnung, Nachweis, EnEV-Nachweis,
Energieausweis, Förderung, KfW, KfW-Förderung, Finanzierung,
finanzieren, fördern, KfW-Effizienzhaus, KfW-55-Effizienzhaus,
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Lüftungsanlagen, kontrollierte, kontrolliert, Normen, Norm, DIN,
DIN 1946-6, Raumlufttechnik, Teil 6, Wohnungslüftung,
Auftrag: Ein
Architekt plant ein Wohnheim mit ca. 900 Quadratmeter (m²) Nutzfläche als
Erweiterung eines bestehenden Wohnheims aus dem Jahr 2004. Der Planer arbeitet
das Energiekonzept aus und führt auch die geforderten Nachweise gemäß (EnEV
2009).
Praxis: Das Wohnheim
wird als „KfW-Effizienzhaus 55“ geplant und gebaut, da der Bauherr eine
finanzielle Förderung anstrebt. Ein KfW-Effizienzhaus 55 muss folgende
technische Vorgaben erfüllen des KfW-Förderprogramms „Energieeffizientes Bauen“
erfüllen:
Der Jahres-Primärenergiebedarf (QP) und der Transmissionswärmeverlust (H’T)
betragen jeweils höchstens 55 Prozent (%) des Wertes für das Referenzgebäudes
nach Tabelle 1 (Ausführung des Referenzgebäudes), Anlage 1 (Anforderungen an
Wohngebäude) der EnEV 2009. Im neu angebauten Wohnheim soll die Beheizung und
Warmwasserbereitung über eine Holz-Pellet-Anlage erfolgen. Es ist keinerlei
Lüftungsanlage vorgesehen.
Der Architekt hat den EnEV-Nachweis mit freier Fensterlüftung erstellt und
nachgewiesen, dass das neue Wohnheim die Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus
55 erfüllt.
Probleme: Die
natürliche Lüftung soll nur über die Fenster erfolgen. In dem bestehenden
Wohnheim aus dem Jahr 2004 ist ebenfalls keine ventilatorgestützte Lüftung
vorhanden. Der Bauherr wünscht daher ausdrücklich nur die Fensterlüftung, da
sich das Prinzip in der Praxis des „alten“ Wohnheims bewährt hat.
Fragen: Muss in diesem
Fall gemäß DIN 1946 (Raumlufttechnik) Teil 6 (Lüftung von Wohnungen – Allgemeine
Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung,
Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung) eine ventilatorgestützte
Lüftung vorgesehen werden?
Antwort:
21.09.2011 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Großflächige
Erweiterung eines Wohnheimes als KfW-Effizienzhaus 55 mit
natürlicher Fensterlüftung
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