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Kurzinfo:
Ein Architekt plant ein neues Massage- und Rehabilitationszentrum und führt
auch die erforderlichen Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)
sowie Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011). Während die EnEV 2009
ein energieeffizientes Gebäude fordert, verlangt das EEWärmeG 2011, dass der
Bauherr, bzw. Eigentümer des Neubaus, einen Teil der benötigten Wärme für die
Heizung und für das Erwärmen des Trinkwassers über erneuerbare Energien deckt.
Die Praxis zeigt jedoch, dass in dem neuen Massage- und Rehabilitationszentrum
eigentlich kein warmes Wasser benötigt wird. Für die Raumheizung ist soweit eine
Gas-Brennwert-Heizung vorgesehen. Muss der Architekt in dem Gebäude nach dem
EEWärmeG 2011 auch eine solare Heizungsunterstützung einplanen? Angesichts der
aktuellen wirtschaftlichen Anschaffungs- und Installationskosten würde die
Preisdifferenz zu einer Luft-Wasser-Wärmepumpe ca. 19.000 Euro betragen. Könnte
sich der Bauherr, bzw. Eigentümer von der Nutzungspflicht nach dem EEWärmeG 2011
befreien?
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Energieausweis,
EnEV-Nachweis, EEWärmeG, 2011, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz,
Wärmegesetz, Nichtwohnbau, Nichtwohngebäude, Massagezentrum,
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Gas-Brennwert-Heizung, Bauherr
Auftrag: Ein
Architekt plant ein neues Massage- und Rehabilitationszentrum. Er führt alle
Architektenleistungen 1-8 gemäß der Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure (HOAI) durch. Der Architekt stellt auch die geforderten Nachweise
gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) sowie
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011).
Praxis: Es handelt
sich um ein neues Massage- und Rehabilitationszentrum, das jetzt geplant wird
und danach erbaut werden soll. Aus der Sicht der EnEV 2009 handelt es sich bei
dem Neubau um ein „zu errichtendes Nichtwohngebäude“.
Während die EnEV 2009 ein energieeffizientes Gebäude fordert, verlangt das
EEWärmeG 2011, dass der Bauherr, bzw. Eigentümer des Neubaus, einen Teil der
benötigten Wärme für die Heizung und für das Erwärmen des Trinkwassers über
erneuerbare Energien deckt. Alternativ erlaubt das Gesetz auch, dass er die
Energieeffizienz des neuen Nichtwohngebäudes durch bestimmte anerkannte
Ersatzmaßnahmen erhöht.
Probleme: Die Praxis
zeigt jedoch, dass in dem neuen Massage- und Rehabilitationszentrum eigentlich
kein warmes Wasser benötigt wird. Für die Raumheizung ist soweit eine
Gas-Brennwert Heizung geplant.
Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Anschaffungs- und Installationskosten
würde die Preisdifferenz zu einer Luft-Wasser-Wärmepumpe ca. 19.000 Euro
betragen.
Fragen: Muss der
Architekt in dem Gebäude nach dem EEWärmeG 2011 auch eine solare
Heizungsunterstützung einplanen oder kann sich der Eigentümer von den Pflichten
nach dem EEWärmeG befreien lassen?
Antwort:
22.09.2011 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Neu
geplantes Massage- und Rehabilitations-Zentrum von den
Anforderungen nach EEWärmeG 2011 befreien
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