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Kurzinfo:
Ein Sachverständiger berät den Eigentümer eines Mehrfamilienhauses im
Bestand. Das Dach wurde 1999 ausgebaut, jedoch tropft inzwischen das Wasser in
die darunterliegenden Räume. Nach Meinung des Fachmanns galt bereits vor der
Wärmeschutzverordnung (WSchVO 1995) die baurechtlich verbindliche Forderung,
eine "dichte Gebäudehülle" zu planen und zu bauen. Nachfolgende Verschärfungen
führten die Energieeinsparverordnung (EnEV 2002) sowie die darauffolgenden
Fassungen ein. Im vorliegenden Fall wurde unter dem ungedämmten, offenen
Steildach ohne Unterspannbahn mit Fuchsschwanzziegel nur in die Zwischenräume
der Holzsparren-Zwischendecke ungefähr 150 Millimeter (mm) Mineralwolle
eingebracht. Es wurde weder eine Bodenabdeckung noch Dampfsperre unter oder über
der Dämmung eingebaut. Wurde der Dachausbau 1999 nach dem damaligen "Stand der
Technik" ausgeführt? Was könnte der Sachverständige seinem Kunden zu der
weiteren Vorgehensweise raten? Würde bei heutiger Nachbesserung die neue EnEV
2009 greifen?
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Wärmeschutzverordnung,
WSchVO, 1995, Verschärfung, Bestand, Baubestand, Altbau,
Wohngebäude, Wohnhaus, Wohnbau, Wohnbestand, Mehrfamilienhaus,
MFH, Dach, Ausbau, Dachausbau, Steildach, Unterspannbahn,
Fuchsschwanzziegel, Ziegel, Holzsparren, Zwischendecke, Dämmung,
Dachdämmung, dämmen, Mineralwolle, Bodenabdeckung, Dampfsperre,
Stand, der, Technik, Mangel, Mängel, Nachbesserung, nachbessern,
Gültigkeit, Vorgehensweise.
Auftrag: Ein
Sachverständiger berät den Eigentümer eines Mehrfamilienhauses im Bestand, das
in einer baden-württembergischen Stadt liegt. Das Dach des Hauses wurde im Jahr
1999 ausgebaut.
Praxis: Der Dachausbau
des Mehrfamilienhauses stammt aus dem Jahr 1999. Unter einem ungedämmten,
offenen Steildach ohne Unterspannbahn mit Fuchsschwanzziegel wurden nur in die
Zwischenräume der Holzsparren-Zwischendecke ungefähr 150 Millimeter (mm)
Mineralwolle gefüllt. Es wurde weder eine Bodenabdeckung noch eine Dampfsperre
unter oder über der Dämmung eingebaut.
Probleme: Seit einem
Schneesturm tropft Wasser in die darunterliegenden Wohnräume. Wurde der
Dachausbau 1999 nach dem damaligen "Stand der Technik" ausgeführt? Was könnte
der Sachverständige seinem Kunden zur weiteren Vorgehensweise raten? Wenn der
Dachausbau 1999 mangelhaft ausgeführt wurde und man es heute nachbessern würde,
müsste die aktuelle EnEV 2009 berücksichtigt werden?
Fragen: Wurde der
Dachausbau 1999 nach dem damaligen "Stand der Technik" ausgeführt? Was könnte
der Sachverständige seinem Kunden zur weiteren Vorgehensweise raten? Wenn der
Dachausbau 1999 mangelhaft ausgeführt wurde und man es heute nachbessern würde,
müsste die aktuelle EnEV 2009 berücksichtigt werden?
Antwort:
23.09.2011 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Dachausbau
in Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1999 in einer Stadt im
Bundesland Baden-Württemberg
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