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Kurzinfo:
Ein Diplomingenieur plant zwei neue, getrennte Industriegebäude und soll
ggf. auch die erforderlichen Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV
2009) ausstellen. Ihre Nutzfläche beträgt jeweils ca. 60 Quadratmeter (m²), ihre
Gebäudehülle ist ungedämmt und es befinden sich keine ständigen Arbeitsplätze in
ihrem Inneren. Sie werden nur regelmäßig gewartet und in ihrem Inneren sind
Schaltschränken, bzw. von Analysenapparaturen untergebracht. Das neue
Schaltgebäude wird infolge der Geräteabwärme lediglich durch eine Klimaanlage
auf ca. 20 Grad Celsius (°C) gekühlt. Das Analysengebäude, das auf dem
Werkgelände „versetzt“ wird, ist konstant auf 25°C geheizt und gekühlt. Fallen
solche Gebäude grundsätzlich unter den Anwendungsbereich der EnEV 2009, auch
wenn sie gegebenenfalls indirekt am Produktionsprozess beteiligt sind? Wie
lassen sich Gebäude des Produktionsprozesses abgrenzen?
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Nichtwohnungsbau, Neubau,
Industriebau, Schaltgebäude, Stromerzeugung, Analysengebäude,
Neubau - zu errichtendes Gebäude, Anbau, Umbau, Ausbau, Bestand,
Industriegebäude, Klimatisierung, Nutzung, Werk Gelände,
Werkgelände, versetzen, Versetzung, Nachweis, nachweisen,
Geltungsbereich, Geltung, gelten, Anwendungsbereich, anwenden,
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beheizen, kühlen, Analysenapparaturen, Apparate, Klimaanlage,
Klimaanlagen, Produktion, Prozess, Produktionsprozesse, Abwärme,
Geräte, Geräteabwärme, Kühlung, kühlen, Nutzfläche,
Gebäudehülle, ungedämmt
Auftrag: Ein
Diplomingenieur plant zwei neue Industriegebäude und soll ggf. auch die
erforderlichen Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ausstellen.
Praxis: Es geht um
zwei voneinander unabhängige, getrennte Gebäude. Ihre Nutzfläche beträgt jeweils
ca. 60 Quadratmeter (m²) und ihre Gebäudehülle ist ungedämmt.
- Gebäude A ist ein Schaltgebäude welches neu erbaut wird.
- Gebäude B ist ein Analysengebäude für die maschinelle Überprüfung der
Produkteigenschaften. Dieses wird an einem Standort in dem Werkgelände abgebaut
und an einer anderen Stelle neu aufgebaut. Dieses Gebäude wird sozusagen
„versetzt“.
Probleme:
Nutzung: In beiden Gebäuden sind keine ständigen Arbeitsplätze angesiedelt, sie
werden nur regelmäßig gewartet und dienen ausschließlich der Unterbringung von
Schaltschränken, bzw. von Analysenapparaturen.
Klimatisierung: Die zwei Industriegebäude werden folgendermaßen temperiert: Das
Schaltgebäude wird infolge der Geräteabwärme lediglich durch eine Klimaanlage
auf eine gewisse Temperatur - ca. 20 Grad Celsius (°C) – gekühlt. Das
Analysengebäude wird konstant auf 25°C geheizt und gekühlt.
Fragen: Fallen solche
Gebäude grundsätzlich unter den Anwendungsbereich der EnEV 2009, auch wenn sie
gegebenenfalls indirekt am Produktionsprozess beteiligt sind? Wie lassen sich
Gebäude des Produktionsprozesses abgrenzen?
Antwort:
09.10.2011 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
EnEV
2009 Nachweis für neue, unbeheizte Service-Gebäude in einer
Anlage der Chemieindustrie
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