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Kurzinfo:
Ein Bauingenieur plant die Sanierung und großflächige Erweiterung eines
denkmalgeschützten Wohngebäudes in Nordrhein-Westfalen (NRW). Das Denkmalamt
erlaubt nicht, dass die Fassaden auf der Außenseite gedämmt werden. Für eine
aufwändige Innendämmung fehlen dem Bauherrn jedoch die finanziellen Mittel. Die
Außenwände des Altbaus werden deshalb nur saniert – die Klinkersteine werden
teilweise ausgetauscht, die Fugen erneuert, usw. – erhalten jedoch weder auf der
Innen- noch Außenseite eine zusätzliche Dämmung. Das bestehende Wohngebäude und
der neue Anbau sollen über eine gemeinsame Anlage (Gasbrennwertgerät mit
Solarunterstützung) beheizt werden. Die Heizung soll im Altbau installiert
werden. Es stellt sich die Frage wie man den EnEV-Nachweis für den Anbau und das
bestehende Gebäude berechnet und welche rechtlichen Aspekte es diesem Fall
insbesondere zu berücksichtigen gilt.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Energieausweis,
EnEV-Nachweis, Nachweis, nachweisen, Bestand, Baubestand,
Altbau, Wohnbestand, bestehend, bestehendes, Gebäude,
Wohngebäude, Wohnhaus, erweitern, Erweiterung, Anbau, anbauen,
großflächig, über, 50, qm, sanieren, Sanierung, Fassade
Fassaden, Außenwand, Außenwände, Klinkerstein, Klinkersteine,
ersetzen, erneuern, Erneuerung, Ersetzung, Fugen, Fuge,
Denkmalschutz, Denkmalamt, denkmalgeschützt, Gasbrennwertgerät,
Solarunterstützung, Solaranlage, solar, Heizung, heizen,
Heizungsanlage, kein, Geld, finanzielle, Mittel, fehlen,
Ausnahme, Befreiung, befreien, Antrag, beantragen,
Auftrag: Ein
Bauingenieur plant die Sanierung und Erweiterung eines denkmalgeschützten
Wohnhauses in NRW und soll auch die Nachweise gemäß EnEV 2009 führen.
Praxis: Es handelt
sich um denkmalgeschützten Wohngebäudes im Bundesland NRW. Das bestehende
Gebäude wird energetisch saniert: Die Fugen der Fassade werden erneuert und
deren Klinkersteine werden auf einer erheblichen Fläche aus der Wand ersetzt.
Die Klinkersteine werden aus der Außenwand herausgeschlagen und durch
unbeschädigte Klinkersteine ersetzt, die von anderen Altbauten stammen. Das alte
Wohnhaus erhält auch einen großflächigen Anbau, dessen beheizte Nutzfläche 50
Quadratmeter (m²) übersteigt.
Das bestehende Wohngebäude und der neue Anbau sollen beide durch ein neues
Gasbrennwertgerät mit Solarunterstützung beheizt werden, die beide im alten Haus
installiert werden.
Probleme: Das
Denkmalamt erlaubt nicht, dass die Fassade auf der Außenseite gedämmt wird. Für
eine aufwändige Innendämmung fehlen dem Bauherrn die finanziellen Mittel. Die
Fassade wird deshalb weder auf der Innen- noch auf der Außenseite zusätzlich
gedämmt.
Fragen:
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Wie
ist das Wohngebäude für den EnEV-Nachweis zu berechnen?
-
Reicht der EnEV-Nachweis für den Anbau und eine Befreiung für
das denkmalgeschützte Gebäude?
-
Ist
die Heizungsanlage, die im denkmalgeschützten Gebäude
installiert wird, als Nahwärmesystem zu betrachten?
-
Welche rechtlichen Aspekte gilt es in diesem Fall besonders zu
berücksichtigen?
Antwort:
09.11.2011 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
EnEV-Nachweis
für die Sanierung und den großflächigen Anbau an
denkmalgeschütztes Wohnhaus in NRW
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