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Kurzinfo:
Eine Diplomingenieurin stellt für Wohn- und Nichtwohngebäude Energieausweise
gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) aus. Dabei berechnet sie auch die
Primärenergiefaktoren für Contracting-Kraft-Wärme-Kopplung bzw. KWK-Anlagen und
Anlagen von Fernwärmeversorgern. Diese können ihren Primärenergiefaktor der
Energieerzeugung und -verteilung zertifizieren lassen. Die EnEV 2009
unterscheidet bei der Bestimmung des Primärenergiefaktors von gasförmiger
Biomasse ob ein räumlicher Zusammenhang zwischen der Erzeugung und Verwendung
besteht. In den hier besprochenen Praxisfällen handelt es sich um Biogas,
welches nach Aufbereitung ins Erdgasnetz eingespeist wird. Es stellt sich die
Frage ob bei der Berechnung des Primärenergiebedarfs der zertifizierte
Primärenergiefaktor des Fernwärmeversorgers bzw. des Contractors verwendet
werden darf, auch wenn bei diesem für Biomethan der fp -Wert 0,5 angesetzt wurde
oder ob die Regelungen der EnEV nur für diejenigen Anlagen, die der Bauherr
selbst betreibt.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Anlagentechnik, Heizung,
Kühlung, Fernwärme, Nahwärme, Fernkälte, Nahkälte, Nachweis,
EnEV-Nachweis, nachweisen, berechnen, Berechnung, Bilanz,
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heiztechnische, raumlufttechnischer, Anlage, Anlagen,
Heiztechnik, Trinkwassererwärmung, Lüftung,
Auftrag: Eine
Diplomingenieurin stellt für ihre Auftraggeber – sowohl für Wohn- als auch für
Nichtwohngebäude – Energieausweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)
aus. Dabei berechnet sie auch die Primärenergiefaktoren für
Contracting-Kraft-Wärme-Kopplung bzw. KWK-Anlagen und Anlagen von
Fernwärmeversorgern.
Praxis:
Fernwärmeversorger bzw. Contractoren, die Nahwärme bereitstellen (beispielsweise
Blockheizkraftwerke BHKW-Anlage) können ihren Primärenergiefaktor der
Energieerzeugung und -verteilung zertifizieren lassen beispielsweise durch
folgende Fachleute und anhand der folgenden Berechnungsmethoden:
-
Gutachter nach FW 609 des AGFW (Der Energieeffizienzverband für
Wärme, Kälte und KWK e. V., www.agfw.de) anhand des
AGFW-Arbeitsblattes FW 309 Teile 1 (Energetische Bewertung von
Fernwärme),
-
Sachverständiger anhand der DIN 4701 (Energetische Bewertung
heiz- und raumlufttechnischer Anlagen), Teil 10 (Heizung,
Trinkwassererwärmung, Lüftung).
Nach beiden Berechnungsmethoden, kann nach Meinung unserer
Fragestellerin für biogene Brennstoffe der Primärenergiefaktor
(fp) mit einem Wert von 0,5 angesetzt werden, ohne
Einschränkungen hinsichtlich des räumlichen Zusammenhanges der
Biogaserzeugung und -verwendung. Demnach könnte ihrer Meinung
nach für den Einsatz von Biomethan der Primärenergiefaktor (fp)
mit 0,5 angesetzt werden.
Probleme: Die EnEV
2009 weist in Anlage 1 (Anforderungen an Wohngebäude) und Anlage 2
(Anforderungen an Nichtwohngebäude) unter den Nummer 2.1.1 (Berechnung des
Jahres-Primärenergiebedarfs) in Satz 3 darauf hin, dass für die Berechnung des
Primärenergiebedarfs bei flüssiger Biomasse der Primärenergiefaktor für „Heizöl
EL“ und für gasförmige Biomasse der Wert für „Erdgas H“ (d.h. fp gleich 1,1) zu
verwenden sei, wenn kein räumlicher Zusammenhang zur Erzeugung besteht. Besteht
ein räumlicher Zusammenhang, ist der Wert fp gleich 0,5 zu verwenden.
Beim Bezug von Biomethan besteht in den hier besprochenen Praxisfällen kein
räumlicher Zusammenhang zwischen Erzeugung und Verwendung des Biogases, da
dieses nach Aufbereitung ins Erdgasnetz eingespeist wird.
Fragen: Kann bei der
Berechnung des Primärenergiebedarfes gemäß EnEV 2009 der zertifizierte
Primärenergiefaktor des Fernwärme-Versorgers bzw. Contractors verwendet werden,
auch wenn bei diesem für Biomethan der fp -Wert 0,5 angesetzt wurde? Oder gelten
im Umkehrschluss die Sätze 3 - 5 der Nummer 2.1.1 in Anlage 1 der EnEV 2009 nur
für diejenigen Anlagen, die vom Bauherrn betrieben werden?
Antwort:
22.01.2012 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Primärenergiefaktor
für Biomethan (Bioerdgas) bei Fern-/ Nahwärmebezug durch
Contracting-Anlagen
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