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Kurzinfo:
Ein Bauunternehmen erhielt von einem Hausbesitzer den Auftrag, einen
Wintergarten zu erstellen. Dafür sollten unter das bestehende Dach des
Wohnhauses Senkrechtelemente montiert werden. Das Bauvorhaben ist genehmigungs-
und anzeigefrei.
Der Erstkontakt mit dem Auftraggeber, die Planung und die Beratung durch das
Bauunternehmen fanden bereits seit dem Jahr 2007 statt. Am 22. September 2009
nahmen die Fachleute das Feinmaß für die Fertigung der Senkrechtelemente und am
28. September 2009 erteilte der Hauseigentümer dem Bauunternehmen schriftlich
den Auftrag. Danach fertigte der Hersteller die entsprechenden Bauelemente für
den Wintergarten. Am 5. und 6. November 2009 montierte das Bauunternehmen die
Elemente und erstellte somit den Wintergarten. Inzwischen war am 1. Oktober 2009
die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in Kraft getreten. Sie
fordert besser gedämmte Außenbauteile bei Änderungen im Bestand, als die
vorhergehende EnEV 2007. Der Kunde bezweifelt inzwischen, ob der Wärmeschutz der
Wintergarten-Elemente den EnEV-Vorgaben entspricht. Es stellt sich die Frage
welche EnEV-Fassung in diesem Fall gilt.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2007, 2009, Fassung, EnEV-Fassung,
Energieeinsparverordnung, Altbau, Bestand, Wohnbestand,
Wohngebäude, Wohnhaus, Wintergarten, Elemente, Senkrechtelement,
Senkrechtelemente, Schiebeelement, Fenster, verglast, Fassade,
Wärmeschutz, U-Wert, Wärmedurchgangskoeffizient,
Auftrag: Ein
Bauunternehmen erhielt den Auftrag von einem Hausbesitzer einen Wintergarten zu
erstellen. Dafür sollten sie unter das bestehende Dach des Wohnhauses
Senkrechtelemente montieren.
Praxis: Dieses
Bauvorhaben war genehmigungs- und anzeigenfrei.
Der Erstkontakt mit dem Auftraggeber, die Planung und die Beratung durch die
Fachleute des Bauunternehmens fanden bereits seit dem Jahr 2007 statt. Am 22.
September 2009 nahmen die Fachleute des Bauunternehmens das Feinmaß für die
Fertigung der Senkrechtelemente und am 28. September 2009 erteilte der
Hauseigentümer ihnen schriftlich den Auftrag.
Danach begann die Fertigung der Elemente durch den entsprechenden Hersteller. Am
5. und 6. November 2009 montierte das Bauunternehmen die Elemente und erstellte
somit den Wintergarten.
Probleme: Inzwischen
war am 1. Oktober 2009 die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in
Kraft getreten. Sie fordert besser gedämmte Außenbauteile bei Änderungen im
Bestand, als die vorhergehende EnEV 2007. Der Auftraggeber bezweifelt
inzwischen, ob der neue Wintergarten die Wärmeschutz-Anforderungen der EnEV 2009
erfüllt. Die EnEV 2009 regelt im § 28 (Allgemeine Übergangsvorschriften) im
dritten Absatz wie folgt: „Auf sonstige nicht genehmigungsbedürftige,
insbesondere genehmigungs- , anzeige- und verfahrensfreie Vorhaben ist diese
Verordnung in der zum Zeitpunkt des Beginns der Bauausführung geltenden Fassung
anzuwenden.“
Frage: Welche
EnEV-Fassung greift in diesem Praxisfall?
Antwort:
23.01.2012 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Geltende
EnEV-Fassung bei baugenehmigungsfreier Montage eines
Wintergartens im Wohnbestand
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