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Kurzinfo:
Ein Diplom-Bauingenieur führt Energieberatungen für Wohn- und
Nichtwohngebäude durch, sowohl für Neubauten, als auch für energetische
Sanierungen im Bestand. Zudem stellt er auch EnEV-Nachweise und Energieausweise
nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) aus. Dabei fiel ihm auf, dass der
Unterschied zwischen „Dachflächenfenster“ und „Glasdach“ weder in der EnEV
selbst, noch in den offiziellen Auslegungen definiert ist. Es stellt sich die
Frage wie „Dachflächenfenster“ von „Glasdächern“ im Sinne der EnEV zu
unterscheiden sind – sowohl für die Ausführung des Referenzgebäudes, als auch
für die Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) bei erstmaligem
Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen im Bestand.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Gebäudehülle,
Außenbauteil, Dach, Glasdach, Glasdächer, Dachflächenfenster,
Unterschied, Definition, Begriffsbestimmung, Referenzgebäude,
Höchstwert, Wärmedurchgangskoeffizient, Einbau, Ersatz,
Erneuerung, Bauteil, Bauteile, Lichtband, Lichtbänder,
Lichtkuppel, Lichtkuppeln, Kunststoff, Glas, EnEV-Nachweis,
nachweisen, berechnen, Energieausweis
Auftrag: Ein
Diplom-Bauingenieur führt Energieberatungen für Wohn- und Nichtwohngebäude
durch, sowohl für Neubauten, als auch für energetische Sanierungen im Bestand.
Zudem stellt er auch EnEV-Nachweise und Energieausweise aus.
Praxis: Mit der 13.
Staffel der offiziellen Auslegungsfragen zur EnEV 2009 – herausgegeben vom
Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) - wurde geklärt, wie transparente
Bauteile gemäß EnEV 2009 zu unterscheiden sind:
siehe
offizielle Auslegung
Probleme: Die
offizielle Auslegung geht jedoch nur auf Lichtbänder, Lichtkuppeln und
Glasdächer ein, wobei Glasdächer als "die übrigen transparenten Dachflächen
eines Nichtwohngebäudes mit Ausnahme von Dachflächenfenstern" definiert sind. Es
fehlt weiterhin eine klare Abgrenzung für Dachflächenfenster von Glasdächern.
Unser Fragesteller vermutet, dass sie folgendermaßen definiert werden:
-
Dachflächenfenster sind fertige Bauelemente, die "von der
Stange" gekauft werden können – d. h. Einzelfenster, die man in
der Regel aufschwenken kann.
-
Glasdächer sind großflächige Pfosten-Riegel- oder
Sonderkonstruktionen im Dach, die häufig fest verglast sind oder
über Öffnungen für den Rauch- und Wärme-Abzug (RWA-Öffnungen)
verfügen.
Für diese
Behauptungen konnte unser Fragesteller jedoch weder einen Beleg noch
eine Definition finden.
Fragen: Wie sind also
gemäß EnEV 2009 „Dachflächenfenster“ von „Glasdächern“ zu unterscheiden – sowohl
für die Ausführung des Referenzgebäudes, als auch für die Höchstwerte der
Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) bei erstmaligem Einbau, Ersatz und
Erneuerung von Bauteilen im Bestand?
Antwort:
10.02.2012 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Der
Unterschied zwischen „Dachflächenfenster“ und „Glasdach“ in
Gebäuden im Sinne der EnEV 2009
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