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Kurzinfo:
Ein Bauingenieur besitzt ein selbstgenutztes Haus, Baujahr 1987, das er
energetisch sanieren will. Die Außenwände aus Ytong-Steinen sind teilweise mit
Putz und teilweise mit Holzprofilen verkleidet. Die Fassade wurde nicht gepflegt
und befindet sich in einem sehr schlechten Zustand: Der Putz ist stellenweise
gerissen, löchrig, oder bröckelt ab. Die Holzprofile sind stark verwittert und
ein Drittel davon weist hässliche Spuren von einer Efeu-Pflanze auf. Nach den
Berechnungen unseres Fragestellers müsste er eine 10 cm dicke Dämmschicht in die
Außenwände einplanen um die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV
2009) zu erreichen. Die Investition für die gesamten Sanierungsmaßnahmen würde
sich auf 40.000 Euro belaufen. Es stellt sich die Frage ob der Fachmann aufgrund
wirtschaftlicher Überlegungen in diesem Fall die EnEV-Vorgaben nicht umgehen
kann oder ob ihm ein Bußgeld droht, wenn er den geforderten Wärmeschutz nicht
erreicht.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Bestand, Baubestand,
Altbau, sanieren, Sanierung, modernisieren, Modernisierung,
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amortisieren, Amortisation, wirtschaftlich, Wirtschaftlichkeit,
Effizienz
Auftrag: Ein
Bauingenieur besitzt ein selbstgenutztes Haus, Baujahr 1987, das er energetisch
sanieren möchte. Er plant die entsprechenden Baumaßnahmen und führt auch die
erforderlichen Nachweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009).
Praxis: Es handelt
sich um ein bestehendes Wohnhaus, Baujahr 1987 mit Außenwänden aus 24 cm breiten
Ytong-Steinen mit einem Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von 0,60 Watt pro
Quadratmeter und Kelvin (W/(m²K). Die Außenwände sind im Erdgeschoss (EG)
verputzt und im Obergeschoss (OG) sind sie mit einer Vorhangfassade aus
Holzprofilen ausgestattet.
Die Fassade wurde über die Jahre bedauerlicherweise nicht gepflegt und ist
deshalb in einem sehr schlechten Zustand: Der Putz ist an einigen Stellen
gerissen, löchrig, oder bröckelt ab. Auch die Holzprofile sind stark verwittert
und ein Drittel davon weist hässliche Spuren einer riesigen Efeu-Pflanze auf.
Der Bauingenieur beabsichtigt die Fassade folgendermaßen zu sanieren:
- Der schadhafte Putz wird vollständig ausgebessert.
- Die alten Holzprofile werden durch Putz oder durch neue Holzprofile ersetzt.
In beiden Fällen wird auch eine Wärmedämmschicht angebracht.
Probleme: Die EnEV
2009 fordert in der Anlage 3 (Anforderungen im Baubestand), dass sanierte
Außenwände gegebenenfalls einen U-Wert von 0,24 W/(m²K) nicht überschreiten.
Nach den Berechnungen unseres Fragestellers müsste er dafür eine 10 cm dicke
Dämmschicht einplanen. Würde er lediglich eine 6 cm dicke Dämmschicht anbringen
würde der U-Wert der Außenwand 0,33 W/(m²K) betragen. Um die EnEV-Vorgaben zu
erreichen müsste der Bauingenieur nach seinen Berechnungen über 40.000 Euro
investieren, weil er auch die Dachkonstruktion verlängern und die Balkongeländer
mit Wandbefestigung gegen Kältebrücken ausstatten müsste.
Würde er lediglich eine 6 cm dicke Dämmschicht anbringen würde wären nur 25.000
Euro als Investition notwendig. Der Energiebedarf des Wohnhauses würde um 45
Prozent (%) sinken, der Fachmann würde unverhältnismäßige Umbaumaßnahmen
vermeiden und die Investition um 15.000 Euro verringern. Die Einsparungen die
sich aus der U-Wert Differenz 0,33 und 0,24 W/(m²K) ergeben sind nach Meinung
unseres Fragestellers kaum amortisierbar. Auch wären die notwenigen
Komplettmaßnahmen um die EnEV-Anforderungen einzuhalten aus seiner Sicht völlig
unwirtschaftlich.
Fragen: Müssen die
sanierten Außenwände in diesem Fall die Höchstgrenze des U-Wert von 0,24 W/(m²K)
unbedingt einhalten? Riskiert der Eigentümer Bußgeld wenn er die EnEV-Angaben
nicht berücksichtigt?
Antwort:
19.02.2012 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Wohnhaus
Baujahr 1987 mit Ytong-Außenwänden energetisch sanieren mit
wirtschaftlichen Maßnahmen
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