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Kurzinfo:
Ein Planer ist beauftragt für eine komplett umgenutzte Industriebrache in
Wohnraum die Nachweise gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) zu führen.
Im Rahmen der EnEV-Nachweisführung vor Baubeginn wurde eine mechanische
Lüftungsanlage mit WRG eingeplant und in die Berechnungen nach DIN 4108-6 und
DIN 4701-10 mit aufgenommen. In der Energiebilanz wurden folglich sowohl Angaben
zum Wärmerückgewinnungsgrad als auch zu den Antriebsenergien der Ventilatoren
berücksichtigt. Die anzusetzenden Luftwechselraten für mechanische Belüftung mit
„Zu- und Abluftanlagen mit WRG" wurden für die Berechnung angesetzt. Nach
Fertigstellung der Baumaßnahme samt Lüftungsanlage wurde ein
Luftdichtigkeitstest durchgeführt. Die Messergebnisse ergaben jedoch, dass die
erforderlichen Messwerte an Gebäudedichtheit nicht erbracht werden. Es stellt
sich die Frage wie die Lüftungsanlage in diesem Fall bilanziert wird.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
Energieeinsparverordnung, EnEV, 2009, §, 6, Dichtheit,
Gebäudehülle, Umbau, Industriebau, Brache, Industriebrache,
Nachweis, EnEV-Nachweis, nachweisen, Nachweisführung, führen,
Energieausweis, Berechnung, berechnen, Dichtheit, Luftdichtheit,
Blower-Door, Test, Messung, Problem, Probleme, Undicht, DIN,
Norm, 4108, Teil, 7, Lüftungsanlage, bilanzieren,
Wärmerückgewinnung, WRG,
Auftrag: Ein Planer
ist beauftragt für eine komplett als Wohnraum umgenutzte Industriebrach die
Nachweise gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) zu führen. Als
Berechnungsgrundlage nutzt der Planer die Normen DIN 4108 (Wärmeschutz und
Energie-Einsparung in Gebäuden), Teil 6 (Berechnung des Jahresheizwärme- und des
Jahresheizenergiebedarfs) und 4701 (Energetische Bewertung heiz- und
raumlufttechnischer Anlagen), Teil 10 (Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung).
Er hat den EnEV-Nachweis vor Baubeginn für den Bauantrag berechnet. Nach
Beendigung der Baumaßnahmen soll er den EnEV-Nachweis als Energieausweise gemäß
EnEV 2009, § 16 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen), Absatz 1
aktualisieren.
Praxis: Es handelt
sich im Sinne der EnEV 2009 um ein neu zu errichtendes Wohngebäude. Dieser
Neubau ist eigentlich eine Umnutzung einer Industriebrache, muss jedoch nach der
EnEV 2009 wie ein Wohngebäude-Neubau geplant und berechnet werden.
Im Rahmen der EnEV-Nachweisführung vor Baubeginn wurde eine mechanische
Lüftungsanlage mit WRG eingeplant und in die Berechnungen nach DIN 4108-6 und
DIN 4701-10 mit aufgenommen. In der Energiebilanz wurden folglich sowohl Angaben
zum Wärmerückgewinnungsgrad als auch zu den Antriebsenergien der Ventilatoren
berücksichtigt. Die anzusetzenden Luftwechselraten für mechanische Belüftung mit
„Zu- und Abluftanlagen mit WRG wurden für die Berechnung angesetzt“.
Probleme: Es handelt
sich im Sinne der EnEV 2009 um ein neu zu errichtendes Wohngebäude. Dieser
Neubau ist eigentlich eine Umnutzung einer Industriebrache, muss jedoch nach der
EnEV 2009 wie ein Wohngebäude-Neubau geplant und berechnet werden.
Im Rahmen der EnEV-Nachweisführung vor Baubeginn wurde eine mechanische
Lüftungsanlage mit WRG eingeplant und in die Berechnungen nach DIN 4108-6 und
DIN 4701-10 mit aufgenommen. In der Energiebilanz wurden folglich sowohl Angaben
zum Wärmerückgewinnungsgrad als auch zu den Antriebsenergien der Ventilatoren
berücksichtigt. Die anzusetzenden Luftwechselraten für mechanische Belüftung mit
„Zu- und Abluftanlagen mit WRG wurden für die Berechnung angesetzt“.
Fragen: Wie muss die
Lüftungsanlage in diesem Fall bilanziert werden? Wird die gesamte Lüftungsanlage
mit WRG auf Grund der EnEV2009-Vorgaben an die Luftdichtigkeit aus der
Berechnung exkludiert, oder wird nur der Wärmerückgewinnungsgrad nicht in Ansatz
gebracht und die Hilfsenergien weiterhin bilanziert? Welche Luftwechselrate wird
in dieser Situation angesetzt? Welche sonstigen Probleme ergeben sich für die
Nachweisführung?
Antwort:
15.05.2012 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Wohnungslüftung
mit Wärmerückgewinnung (WRG) bewerten, wenn das fertig
errichtete Gebäude die Luftdichtheitskriterien nach EnEV 2009
nicht erfüllt
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