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Kurzinfo:
Ein Diplom-Ingenieur soll für ein bestehendes, gemischt genutztes Gebäude
die Modernisierung des Wohnungs-Teils sowie die großflächige Aufstockung für
eine Sky-Bar planen. In den beiden untersten Geschossen befinden sich Räume für
eine gewerbliche Nutzung. Diese wurden bereits saniert und die Planung erfolgte
nicht durch unseren Fragesteller. Der Fachmann soll für alle drei Gebäudeteile
die Nachweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) führen sowie die
Energieausweise für potenzielle neue Mieter, Käufer oder Pächter ausstellen. Es
stellt sich die Frage anhand welcher Berechnungsmethoden und Normen die
Bilanzierung nach der EnEV 2009 erfolgen soll und ob es zulässig ist, die
einzelnen Gebäudeteile dabei zusammenzufassen.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, §, 22, EEWärmeG, 2011,
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Bestand, Baubestand, Altbau,
bestehendes, Gebäude, Bau, gemischte, Nutzung, gemischt,
genutzt, genutztes, Gewerbe, gewerbliche, Nutzung, Wohnen,
Wohnung, Wohnungen, Wohn-Teil, Aufstockung, Aufbau, Dach,
Sky-Bar, Bar, Nichtwohngebäude, Fernwärme, Außenbauteile,
Anforderungen, Anforderung, EnEV-Nachweis, Bauteil, Bauteile,
Außenbauteil, nachweisen, Energieausweis, erneuerbare, Energie,
erneuerbare, Wärme, Fernwärme, Fernkälte, eigenständig,
eigenständiges, Wärmenetz, Kältenetz, Anteil, KWK, KWK-Anlage,
KWK-Anlagen, Kombination, Ersatzmaßnahme, Ersatzmaßnahmen,
Wärmenetzbetreiber, Betreiber, Kältenetzbetreiber, bescheinigen,
Bescheinigung,
Auftrag: Ein
Diplom-Ingenieur ist im Rahmen eines Unternehmens tätig, dass sich auf die
Betreuung von Bauvorhaben - auch in enger Zusammenarbeit mit Architekturbüros -
spezialisiert hat. Aktuell hat der Fachmann den Auftrag erhalten für ein
gemischt genutztes Gebäude folgende Leistungen durchzuführen:
• Gewerbeteil im Erdgeschoss (EG) und 1.
Obergeschoss (OG) mit ca. 1.250 m² Nutzfläche: Für bereits durchgeführte
Modernisierung den EnEV-Nachweis führen und den Energieausweis ausstellen;
• Wohnungsteil vom 2.OG bis 13. OG mit ca. 7.860
m² Nutzfläche:
Modernisierung planen, EnEV-Nachweis führen und Energieausweis für künftige
potenzielle neue Mieter ausstellen;
• Sky-Bar im 14. OG mit ca. 400 m² Nutzfläche:
Als Aufstockung über dem Dachgeschoss planen, dafür auch den EnEV-Nachweis
führen sowie den Energieausweis für künftige potenzielle Pächter ausstellen.
Praxis: In diesem
Praxisfall handelt sich im Sinne der EnEV 2009 um ein bestehendes, gemischt
genutztes Gebäude sowie um unterschiedliche Leistungen, die auch zeitlich
auseinander liegen:
• Gewerbeflächen im EG und 1. OG mit ca. 1.250 m²
Nutzfläche:
Die Modernisierung wurde von einem anderen Büro geplant und bereits ausgeführt.
Dabei wurden die Außenwände gut, jedoch nicht überdurchschnittlich gut
wärmegedämmt. Die Fenster wurden erneuert, beheizt wird durch Fernwärme ohne
erneuerbaren Energien.
Für diese bereits durchgeführte Modernisierung soll unser Fragesteller den
EnEV-Nachweis führen und den Energieausweis ausstellen.
• Wohnungen vom 2.OG bis 13. OG mit ca. 7.860 m² Nutzfläche:
Für diese Geschosse plant unser Fragesteller die energetische Modernisierung.
Dabei werden die Außenbauteile saniert und die Heizung angepasst, d.h. mit neuen
Pumpen und eventuell auch mit neuen Heizkörpern für den verminderten
Heizwärmebedarf ausgestattet und neuen Strangregulierventilen versehen. Die
Station für die Übergabe der Fernwärme wird möglicherweise noch einmal
angepasst. Unser Fragesteller plant diese Modernisierung und soll auch den
EnEV-Nachweis führen sowie den Energieausweis für künftige, potenzielle neue
Mieter ausstellen.
• Sky-Bar im 14. OG mit ca. 400 m² Nutzfläche:
Dieses Lokal plant unser Fragesteller als neue Aufstockung über dem Dachgeschoss
des Gebäudes. Dafür soll er auch den EnEV-Nachweis führen und den Energieausweis
für künftige potenzielle Mieter oder Pächter ausstellen.
Probleme: Die
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) unterscheidet zwischen Wohn- und
Nichtwohngebäuden. Sie stellt unterschiedliche energetische Anforderungen an
Bauten die dem Wohnen oder anderen Nutzungen dienen:
• § 3 (Anforderungen an Wohngebäude)
• § 4 (Anforderungen an Nichtwohngebäude).
Als Kriterium für die Erfüllung der energetischen
Anforderungen nach EnEV 2009 dient u. a. der berechnete
Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) eines Gebäudes. Wie diese Kenngröße
berechnet wird regelt die Verordnung wie folgt:
• in Anlage 1 für Wohnbau (Anforderungen an
Wohngebäude):
Der Jahres-Primärenergiebedarf Qp für Wohngebäude ist entweder nach
DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden), Teil 1 (Allgemeine
Bilanzierungsverfahren, Begriffe, Zonierung und Bewertung der Energieträger) zu
ermitteln oder alternativ nach DIN EN 832 (Wärmetechnisches Verhalten von
Gebäuden - Berechnung des Heizenergiebedarfs - Wohngebäude) in Verbindung mit
DIN V 4108 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden), Teil 6 (Berechnung
des Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs) und DIN V 4701
(Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen), Teil 10
(Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung).
• in Anlage 2 für Nichtwohnbau (Anforderungen an
Nichtwohngebäude): Der Jahres-Primärenergiebedarf Qp für
Nichtwohngebäude wird nach DIN V 18599-1 ermittelt.
Die EnEV 2009 regelt im § 22 (Gemischt genutzte Gebäude) wie Bauten mit
unterschiedlichen Nutzungen behandelt werden, bzw. wie sie teilweise als Wohn-
und als Nichtwohngebäude behandelt werden.
Fragen:
-
Kann
der Fachmann für den EnEV-Nachweis den Wohnungs-Teil des
Gebäudes getrennt nach DIN 4108-6 und DIN V 4701-10 berechnen
oder muss er das gesamte Gebäude nach DIN V 18599 berechnen?
-
Kann
er die Sky- Bar auch in die EnEV-Berechnung des Wohnungsteils
integrieren?
-
Ist
es zulässig den Wohn-Teil des Gebäudes samt der Sky Bar nach DIN
4108-6 und DIN V 4701-10 zu berechnen und den Nichtwohn-Teil
nach DIN V 18599 zu ermitteln?
Antwort:
03.06.2012 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Gemischt
genutztes Bestandsgebäude (Gewerbe und Wohnungen) sanieren und
mit Sky-Bar aufstocken: EnEV-Nachweise führen und
Energieausweise erstellen
Leseprobe Nichtwohnbau: Fragen
+ Antworten
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