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Kurzinfo:
Ein Diplom-Ingenieur soll für die Sanierung eines Hallenbades Baujahr 1972
den EnEV-Nachweis nach DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) führen
als Nachweis für einen Fördermittel-Antrag. Im Zuge der energetischen Sanierung
soll die gesamte Gebäudehülle, einschließlich des Schwimmbadbeckens saniert,
bzw. erneuert werden. Der Haustechniker hat soweit die energetische Sanierung
geplant, jedoch ohne die Dämmung der Schwimmbad-Wasserrohre, Filter und
Schwallwasserbehälter. Seiner Meinung nach sollte das nicht absichtlich beheizte
Untergeschoss in den Berechnungen für die Energiebilanz als beheizt
berücksichtigt werden und die Außenflächen gedämmt werden. Die Bodenplatte kann
allerdings nicht gedämmt werden. Es stellt sich die Frage ob die Rohrleitungen
und die Anlagen für das Schwimmbadwasser im unbeheizten Bereich gedämmt werden
müssen und wie die Leitungen im Sinn der EnEV 2009 behandelt werden müssen.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
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Auftrag: Ein
Diplom-Ingenieur ist auch als Energieberater tätig. Er hat den Auftrag erhalten
für die anstehende Hallenbadsanierung die Berechnung nach DIN V 18599
(Energetische Bewertung von Gebäuden) durchzuführen und den Energie-Nachweis für
einen Fördermittel-Antrag auszustellen.
Praxis: Es handelt
sich in diesem Praxisfall um ein großes Hallenbad aus dem Jahr 1972. Das
Schwimmbadwasser wird auf ca. 30 Grad Celsius (°C) erwärmt. Das Untergeschoss
mit beiden Betonbecken wird nicht absichtlich beheizt. Im Zuge der anstehenden
energetischen Sanierung soll die gesamte Gebäudehülle, einschließlich des
Schwimmbadbeckens saniert, bzw. erneuert werden. Im Sinne der
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) handelt es sich um ein bestehendes
Nichtwohngebäude.
Probleme: Der
Haustechniker hat soweit die energetische Sanierung geplant, jedoch ohne die
Dämmung der Schwimmbad-Wasserrohre, Filter und Schwallwasserbehälter. Nach
Meinung des Technikplaners sollte das nicht absichtlich beheizte Untergeschoss
in der Energiebilanz als beheizt berücksichtigt werden und die Außenflächen
gedämmt werden. Die Bodenplatte kann allerdings nicht gedämmt werden.
Fragen: Müssen die
Rohrleitungen (DN 250 mm, PE) und die Anlagen für das Schwimmbadwasser im
unbeheizten Bereich gedämmt werden? Wie ist mit den Rohrleitungen für das
Schwimmbadwasser sowie mit den Schwallwasserbehältern und Filter hinsichtlich
Isolierung, bzw. Dämmung zu verfahren? Zählen diese Leitungen zu
Warmwasserleitungen im Sinne der EnEV 2009 und müssen sie daher in ihrer
Wärmeabgabe begrenzt werden?
Antwort:
03.06.2012 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
EnEV-Nachweis
nach DIN V 18599 zum Förderantrag für die Sanierung großes
Hallenbad Baujahr 1972
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